Ih­re Such­an­fra­ge nach "fach­dienst ord­nungs­we­sen" er­gab 212 Er­geb­nis­se

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Mit­wir­kungs­pflicht Zweit­woh­nungsteu­er wahr­neh­men

Die Stadt Bad Salzuflen erhebt eine Zweitwohnungsteuer für Nebenwohnungen, die im Stadtgebiet genutzt werden. Eine Nebenwohnung ist ein Wohnraum, der nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend bewohnt wird. Die Anmeldung erfolgt zunächst bei der Bürgerberatung als „Nebenwohnung Bad Salzuflen“. Im Anschluss prüft der Fachdienst Steuern und Beteiligungen, ob eine Steuerpflicht besteht. Hierfür erhalten Sie eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer sowie einen Erläuterungsbogen, die ausgefüllt…

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