Ih­re Such­an­fra­ge nach "Ge­wer­be" er­gab 117 Er­geb­nis­se

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Ver­gnü­gungs­steu­er­er­klä­rung ab­ge­ben

Die Vergnügungssteuer wird gemäß der Satzung der Stadt Bad Salzuflen vom 08.07.2010 für bestimmte Veranstaltungen und Tätigkeiten erhoben. Dazu gehören: Gewerbliche Tanzveranstaltungen Anmeldung: Spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Fachdienst Steuern und Beteiligungen Steuerberechnung: 1,00 Euro je Veranstaltungstag und angefangenen 10 Quadratmetern genutzter Raumfläche (bei geschlossenen Räumen). Die Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen…

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Wer für das kommende lange Osterwochenende noch ein Ausflugsziel sucht, kann sich im Kurpark von Bad Salzuflen auf frühlingshafte Blumenpracht, Strandkörbe, Baumelbänke und schöne Angebote freuen. , © Stadt Bad Salzuflen / D. Halgmann-Bole

Hin­wei­se auf ge­setz­li­chen Fei­er­tags­schutz Ostern 2025

Zahlreiche Regelungen und Verbote gelten vom 18. April (Karfreitag) bis zum 21. April (Ostermontag)

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Vor­über­ge­hen­de Ge­stat­tung ei­ner Schank­wirt­schaft

Vorübergehende Gestattung einer Schankwirtschaft

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Son­der­nut­zungs­er­laub­nis be­an­tra­gen

Für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis. Eine Sondernutzung liegt vor, sobald Straßen oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr genutzt werden. Folgende Nutzungen sind unter anderem hiervon betroffen: ERLAUBNISBEDÜRFTIGE SONDERNUTZUNGEN GEWERBLICHER ART Warenauslagen und gewerbliche Spielgeräte, mobile Werbeträger, freistehende Überdachungen (z.B. Sonnenschirme),…

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Rat­ten­be­fall mel­den

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Gar­ten­ab­fäl­le ver­bren­nen

Gartenabfälle verbrennen

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Markt, Obst und Gemüse, Einkaufen, Paar, Innenstadt, Verkaufsstand, © Staatsbad Salzuflen GmbH / S. Strothbäumer

La­den­öff­nungs­zei­ten & Sonn- und Fei­er­tags­be­stim­mun­gen

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Un­be­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung

Unbedenklichkeitsbescheinigung

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Ver­an­stal­tung ei­nes an­de­ren ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­gen Spiels mit Ge­winn­mög­lich­keit be­an­tra­gen

Wenn Sie gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ein Geschicklichkeitsspiel liegt vor, wenn die das Spiel spielende Person nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit oder eigenes Wissen den Ausgang des Spiels bestimmen kann. Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über Gewinn und…

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