Osterfeuer
Folgendes ist beim Osterfeuer unbedingt zu beachten: Rechtzeitige Anzeige des Vorhabens beim Fachdienst Ordnungswesen. Der öffentliche Charakter muss gegeben sein. Veranstalter sollten deshalb größere Organisationen wie zum Beispiel Kirchengemeinden, Vereine, Verbände sein (keine Familienveranstaltung). Die Veranstaltung sollte am Samstag vor Ostern, Ostersonntag oder Ostermontag stattfinden. Der Veranstalter bleibt allein für die ordnungsgemäße Durchführung der…