Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1721 Er­geb­nis­se

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Er­zie­hungs­bei­stand­schaft

Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen. Dabei wird das Kind oder der Jugendliche nicht aus der Familie herausgenommen, vielmehr sind Familie und soziales Umfeld ein wichtiger Bezugs- und Anknüpfungspunkt für die gemeinsame Arbeit. Ziel ist die Förderung der persönlichen Entwicklung bis hin zur Verselbständigung des Kindes oder des Jugendlichen. Der Zusammenhalt in der Familie soll dabei gestärkt werden.

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Heim­er­zie­hung

Wenn Beratung und ambulante Hilfen nicht ausreichen, kann es sinnvoll sein, Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene oder junge Mütter mit Kind für eine begrenzte Zeit in einer geeigneten Einrichtung unterzubringen und dort besonders zu fördern. Hilfe zur Erziehung in einem Heim oder in einer anderen Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung des Alltagslebens mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.

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Pfle­ge­kin­der

Immer dann, wenn die eigene Familie ihr Kind nicht selber versorgen, erziehen und fördern kann, können Pflegefamilien/Pflegepersonen Kinder vorübergehend oder auf Dauer in ihren Haushalt aufnehmen.

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Ta­ges­grup­pe

Manche Kinder benötigen tagsüber besondere Betreuung oder Förderung. Die Tagesgruppe ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche, bei denen sich auf Grund der besonderen Lebens- und Alterssituation Störungen im innerfamiliären und oft auch im schulischen Bereich zeigen. Die betroffenen jungen Menschen erfahren immer mehr, dass sie den Erwartungen ihrer Umwelt - in der Schule, in der Jugendgruppe, aber auch in der eigenen Familie - nicht entsprechen. Aus diesen Lebenserfahrungen entstehen…

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Kin­der­schutz

Wenn Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form gefährdet sind, ist das Jugendamt gesetzlich verpflichtet, sie zu schützen und Gefahr für ihr Wohl abzuwenden. Gefährdung hat viele Gesichter wie z.B. Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Missbrauch, Androhung von Gewalt. Wenn Sie als Eltern, Nachbar, Lehrer oder Freund Gefahren für ein Kind oder einen Jugendlichen erkennen, sollten sich an uns wenden. Auf Wunsch behandeln wir Ihre Angaben vertraulich. In Gefährdungssituationen stellen wir…

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Vor­kaufs­recht und sa­nie­rungs­recht­li­che Ge­neh­mi­gung

Allgemeines und besonderes Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadt Bad Salzuflen besitzt zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung ein Vorkaufsrecht. Laut § 24 Absatz 1 des Baugesetzbuches BauGB) und nach § 25 besonderes Vorkaufsrecht steht der Stadt Bad Salzuflen unter anderem ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu, wenn im Bereich eines Bebauungsplans für Flächen, für die öffentliche Zwecke oder Flächen/ Maßnahmen zum Ausgleich festgesetzt sind, …

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Mu­sik­schul­an­mel­dung

Anmeldung zum intrumentalen und vokalen Unterricht, Ensembles und Bands ist jederzeit möglich. Bitte nur per Anruf oder E-Mail, da eine individuelle Beratung erwünscht ist.

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Ren­te be­an­tra­gen

Zum Thema Rente gibt es für Bad Salzuflen vier Ansprechstellen mit folgenden Aufgaben: 1. Versicherungsstelle der Stadtverwaltung Aufnahme von Rentenanträgen Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung z.B. für den Rententräger oder im Versorgungsausgleich bei Scheidung Information und Hilfestellung bei Fragen rund um die gesetzliche Rente, z.B. Erläuterung von Bescheiden und Schreiben der Rententräger Prüfung von Versicherungsverläufen und Entscheidungen der Rententräger sowie ggf…

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Os­ter­feu­er

Folgendes ist beim Osterfeuer unbedingt zu beachten: Rechtzeitige Anzeige des Vorhabens beim Fachdienst Ordnungswesen. Der öffentliche Charakter muss gegeben sein. Veranstalter sollten deshalb größere Organisationen wie zum Beispiel Kirchengemeinden, Vereine, Verbände sein (keine Familienveranstaltung). Die Veranstaltung sollte am Samstag vor Ostern, Ostersonntag oder Ostermontag stattfinden. Der Veranstalter bleibt allein für die ordnungsgemäße Durchführung der…

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Er­schlie­ßungs­bei­trag

Der Erschließungsbeitrag deckt die Aufwendungen, die entstehen, wenn die Stadt eine Erschließungsanlage - wie zum Beispiel öffentliche Straßen, Wege oder Plätze, Grünanlagen oder Lärmschutzanlagen - erstmalig herstellt. Die Stadt trägt 10 Prozent dieser Kosten. Die übrigen 90 Prozent werden auf die Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten verteilt, deren Grundstücke durch die Erschließungsanlage baulich oder gewerblich nutzbar werden. Die Beitragspflicht für eine Erschließungsanlage…

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