Beglaubigung erstellen
Details
Mit der Beglaubigung wird die Echtheit einer Unterschrift oder die Übereinstimmung von Kopien mit dem Originaldokument bestätigt. Dieser Service ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie eine Kopie eines Dokuments für eine Behörde, Schule oder andere Institutionen vorlegen müssen und diese eine amtliche Beglaubigung verlangt.
ACHTUNG: Um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen werden die Fotokopien grundsätzlich vor Ort von den Mitarbeitenden des Bürgerservice erstellt – bitte keine Kopien mitbringen!
Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente beglaubigt werden dürfen, die entweder von einer (inländischen) Behörde ausgestellt wurden oder zur Vorlage bei einer (inländischen) Behörde bestimmt sind.
Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!
Kosten
3,50 Euro je Seite
Gegebenenfalls wird die Möglichkeit der Gebührenbefreiung im Termin geprüft.
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass einige Dokumente (wie z. B. Personenstandsurkunden) nicht beglaubigt werden können. Kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall vorab telefonisch, um zu klären, ob Ihr Dokument beglaubigt werden kann.
Vom Bürgerservice NICHT beglaubigt werden unter anderem:
Personenstandsurkunden (Zuständigkeit: ausstellendes Standesamt)
Erbscheine (Zuständigkeit: Notar oder Nachlassgericht)
Auszüge aus dem Grundbuch (Zuständigkeit: Amtsgericht)
Schriftstücke, die das Privatrecht betreffen bzw. für den privaten Gebrauch benötigt werden (Zuständigkeit: Notar)
Voraussetzungen
persönliche Vorsprache
vorherige Terminvereinbarung
Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Originaldokument, das beglaubigt werden soll
Unterlagen
Nachweis der Identität des Antragstellers durch Personalausweis oder Reisepass
Originale der zu beglaubigenden Dokumente
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung und Ausstellung einer Beglaubigung erfolgt unmittelbar in Ihrem Termin im Bürgerservice.
Verfahrensablauf
Besuchen Sie den Bürgerservice nach vorheriger Terminvereinbarung mit den erforderlichen Unterlagen.
Entrichten Sie die Gebühr. Gegebenenfalls wird eine Gebührenbefreiung im Termin geprüft.
Legen Sie das Originaldokument und die Kopie zur Beglaubigung vor.
Die Beglaubigung wird in der Regel sofort ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW