Beglaubigung
Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad SalzuflenEine amtliche Beglaubigung kann durch den Bürgerservice nur vorgenommen wer den, wenn das Originaldokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie eines Schriftstückes mit dem Original übereinstimmt. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.
Unterschriften werden nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wurden.
ACHTUNG: Um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen werden die Fotokopien grundsätzlich vor Ort von den Mitarbeitern des Bürgerservice erstellt – bitte keine Kopien mitbringen!
Nicht beglaubigt werden unter anderem:
- Personenstandsurkunden (Zuständigkeit: ausstellendes Standesamt)
- Erbscheine (Zuständigkeit: Notar oder Nachlassgericht)
- Auszüge aus dem Grundbuch (Zuständigkeit: Amtsgericht)
- Schriftstücke, die das Privatrecht betreffen bzw. für den privaten Gebrauch benötigt werden (Zuständigkeit: Notar)
GEBÜHREN
3,50 Euro je Seite
2,00 Euro je Unterschriftsbeglaubigung
UNTERLAGEN
- Nachweis der Identität des Antragstellers durch Personalausweis oder Pass
- Originale der zu beglaubigenden Schriftstücke
BEARBEITUNGSZEIT
Es können pro gebuchtem Termin maximal 5 Seiten beglaubigt werden. Werden mehr als 5 Seiten benötigt, müssen weitere Termine gebucht werden bzw. die Abholung zum späteren Zeitpunkt vereinbart werden.