Be­stat­tung

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Der Umgang mit dem Tod ist ein "schwieriges" Thema, welchem aus diesem Grund zu Lebzeiten nur oberflächliche oder keine Beachtung geschenkt wird. Fast jeder Bürger kommt jedoch einmal in die Situation, sich um die Bestattung eines Angehörigen kümmern zu müssen. Obwohl es die meisten Menschen irgendwann einmal betreffen wird, zum Teil erhebliche Kosten mit einer Bestattung verbunden sind und getroffene Entscheidungen kaum rückgängig gemacht werden können, sind die Wenigsten wirklich vorbereitet, wenn ein Sterbefall eintritt.

Bekannterweise verbleiben - ist der Tod erst einmal eingetreten - den Hinterbliebenen nur wenige Stunden für alle Entscheidungen, die im Zusammenhang mit einer Bestattung zu treffen sind. Die seelische Belastung durch die Konfrontation mit der Endgültigkeit des Todes ist in diesen Stunden aber immens.

Neben den mit dem Bestattungsinstitut zu regelnden Dingen (Sarg, Blumenschmuck, Traueranzeigen/Karten, Kaffeetrinken, Behördengänge etc.) ist eine Vielzahl von Festlegungen mit der Friedhofsverwaltung zu treffen:

  • Erd- oder Feuerbestattung?
  • Welcher Friedhof?
  • Ist eine vorhandene Grabstätte nutzbar? - falls nicht
  • Welche Grabart: Familien- oder Einzelgrab?
  • Sarg und Urne/Urnen in einer Grabstätte?
  • Mit individueller Grabpflege, pflegefrei oder anonym?
  • Auswahl der Grabstätte auf dem Friedhof
  • Trauerfeier am Sarg oder ggf. zur Urnenbeisetzung?
  • Auf dem Friedhof oder an einem anderen Ort? 
  • Termineinäscherung (Trauerfeier mit Sarg und Urnenbeisetzung am selben Tag)? 
  • Einäscherung im Krematorium Bielefeld-Sennestadt?
  • Mit welchen städtischen Gebühren ist zu rechnen?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, Kosten (auch Folgekosten) zu sparen?

Die Kürze der Zeit nach Eintritt eines Sterbefalles lässt eine umfassende Auseinandersetzung mit all diesen Fragen nicht mehr zu oder eine Information bei der Friedhofsverwaltung ist in der Regel gar nicht mehr möglich. Deshalb bietet die Friedhofsverwaltung an, sich frühzeitig und ohne den psychischen Druck eines Todesfalls umfassend beraten zu lassen, um so eine angemessene Bestattungsform für sich oder nahe Angehörige zu finden.

Wenn es keine Angehörigen gibt oder sie nicht zu ermitteln sind, veranlasst die Stadtverwaltung die Bestattung. In diesem Fall handelt es sich um eine sogenannte ordnungsbehördliche Bestattung.

Islamisches Grabfeld
Auf dem Friedhof Werl-Aspe gibt es ein islamisches Grabfeld, dass eine Beisetzung nach traditionell islamischen Riten ermöglicht. So wurde das Grabfeld auf einer Fläche angelegt, die vorher noch nicht für Beisetzungen genutzt wurde. Das Bestattungsgesetz NRW eröffnet die Möglichkeit einer sarglosen Bestattung, sodass auf Antrag eine Bestattung im Leinentuch erfolgen kann. Die islamische Tradition sieht zudem eine „ewige Ruhezeit“ vor, die zunächst durch den Erwerb eines 30-jährigen Nutzungsrechtes gewährleistet wird. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich. Ein Gebetstisch aus Stahl mit einer Steinplatte dient nach islamischen Ritus dazu, Verstorbene ablegen zu können, damit die Trauergemeinde vor der eigentlichen Beisetzung die Totengebete sprechen kann. Ein Findling weist vor Ort auf das islamische Grabfeld hin.

Städtische Friedhöfe

  • Waldfriedhof Obernberg, Gröchteweg 104b
  • Friedhof Rudolph-Brandes-Allee *
  • Friedhof Ahmsen, Am Schulweg
  • Friedhof Holzhausen, Alt Holzhauser Str. 29
  • Friedhof Hölsen, Hölser Sundern 25
  • Friedhof Lockhausen, Schötmarsche Str. 5
  • Friedhof Retzen, Wockenbrinkweg 10
  • Friedhof Werl-Aspe, Lockhauser Str. 8c
  • Friedhof Wülfer-Bexten, Wülfer Str.
  • Friedhof Wüsten, Berkenstr. 11 *

* Der Rat der Stadt Bad Salzuflen hat am 12.07.2017 beschlossen die Friedhöfe Rudolph-Brandes-Allee und Wüsten zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus der Nutzung zu entlassen.
Neuverkäufe von Nutzungsrechten sind nicht mehr gestattet. Urnenbestattungen können noch in den nächsten 10 Jahren (bis zum 24.08.2027) auf vorhandenen Wahlgräbern stattfinden. Die Nutzungsberechtigten von vorhandenen Wahlgrabstellen werden in Ihren Rechten nicht eingeschränkt. Ehe- bzw. Lebenspartner können auf bereits erworbenen Wahlgrabstätten in Form einer Sarg- oder Urnenbeisetzung bestattet werden.

Kirchliche Friedhöfe

  • Friedhof Wüsten,
    Ev.-ref.-Kirchengemeinde, Vlothoer Str. 21, Tel. 05222 9629558
  • Friedhof Büxten,
    Gemeinde-Büro Lockhausen-Ahmsen, Tel. 05222 7720
  • Funeke Friedhof,
    Ev.-ref.-Kirchengemeinde Schötmar, Schloßstr. 33, Tel. 05222 81446
  • Werrefriedhof,
    Ev.-ref.-Kirchengemeinde Schötmar, Schloßstr. 33, Tel. 05222 81446
  • Friedhof Herforder Str.,
    Ev.-Kirchengemeinde, Von-Stauffenberg-Str. 3, Tel. 05222 959763
  • Friedhof Bergkirchen,
    Ev.-luth. Kirchengemeinde, Bergkirchen 54, Tel. 05266 1850
  • Jüdischer Friedhof Schötmar, Oerlinghauser Str.
  • Jüdischer Friedhof Bad Salzuflen, Werler Str.
    Landesverband der jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe K. d. ö. R., Prinz-Friedrich-Karl-Str. 12, 44135 Dortmund, Tel. 0231 528495

Kleintierfriedhof
Der Nächste befindet sich in 32049 Herford-Schwarzenmoor, Senderstr., Tel. 05221 23377

GEBÜHREN
Individuell nach Bestattungsart

UNTERLAGEN
Die benötigten Unterlagen bringt der Bestatter mit.

Links

Fach­dienst Tief­bau, Ab­tei­lung Ver­wal­tung, Fried­hofs­we­sen

ANSCHRIFT

Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
32108 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo 08:00 - 16:00 Uhr
Di + Mi 08:00 - 12.00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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