Bei­stand­schaft

Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen

Für ein minderjähriges Kind ist eine Beistandschaft des Jugendamtes möglich.
Als Beistand unterstützt das Jugendamt bei

  • der Feststellung der Vaterschaft
  • der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.

Es kann derjenige Elternteil eine Beistandschaft einrichten lassen, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.

Nach der schriftlichen Erklärung richtet das Jugendamt eine Beistandschaft ein und wird damit als Beistand für Ihr Kind tätig und ist in diesem Aufgabenbereich sein gesetzlicher Vertreter. Das Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.

Telefonische Terminabsprache ist erforderlich.

GEBÜHREN
kostenlos
 

UNTERLAGEN

  • schriftliche Erklärung
  • wenn bereits vorhanden:
    Unterhaltstitel, Scheidungsurteil

Links

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Informationen zum Datenschutz bei Angelegenheiten der Beistandschaft
als PDF

Weiterführende Infos des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
als PDF

Fach­dienst Ju­gend­amt - Fach­stel­le Kin­der­ta­ges­be­treu­ung, Kind­schafts­recht und wirt­schaft­li­che Ju­gend­hil­fe

ANSCHRIFT

Rathaus
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 8:00 - 12:00 Uhr
Do 14:00 - 17:30 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr.

IHRE ANSPRECHPARTNER

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