Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche
Allgemeine Informationen Seit 01.01.2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Wer hat Anspruch auf diese Leistung? Kinder, Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre haben einen Anspruch auf diese Leistungen, wenn ihre Eltern/Erziehungsberechtigten oder sie selbst ab Vollendung des 18 Lebensjahres eine der folgenden…