Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit beantragen
Gewerbetreibende dürfen solche Geräte nur aufstellen, wenn die zuständige Behörde den Aufstellungsort schriftlich bestätigt hat. Die Bestätigung kann Auflagen enthalten, z. B. zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, Nachbarn oder aus Jugendschutzgründen (siehe Spielverordnung, SpielV). Geldspielgeräte dürfen nur in Beherbergungsbetrieben, Schank- oder Speisewirtschaften mit Ausschank von alkoholischen Getränken an Ort und Stelle, Spielhallen oder Wettannahmestellen der…