Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1940 Er­geb­nis­se

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Ge­wer­be­an­sied­lung an­fra­gen

Sie möchten Ihr Unternehmen in Bad Salzuflen ansiedeln, erweitern oder verlagern? Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Salzuflen unterstützt Sie dabei mit individueller Beratung, passgenauer Flächenvermittlung und Begleitung durch alle relevanten Verwaltungsprozesse. Attraktive Gewerbefläche(n) in Bad Salzuflen – Lebensqualität trifft Wirtschaftskraft Mit der Erschließung unseres neuen Gewerbegebiets an der Leopoldshöher Straße bieten wir optimale Bedingungen für die Ansiedlung…

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Sporteh­ren­tag - Vor­schlä­ge ein­rei­chen

In jedem Jahr ehrt die Stadt Bad Salzuflen die herausragenden Leistungen von Sportler*innen aus Bad Salzuflen im Rahmen der Sportlerehrung. Dabei zeigt sich immer wieder, wie viele besonderen Talente ihren Sport in Bad Salzuflen ausüben und wie wertvoll die Vereinsarbeit vor Ort ist. Neben Teilnehmer*innen an Olympischen Spielen, Welt- und Europameisterschaften oder Inhaber*innen von olympischen Welt- und Europarekorden reihen sich jährlich auch die Landesmeister*innen, Aufstiegsmannschaften…

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Ab­bren­nen von Feu­er­wer­ken an­zei­gen

Das Abbrennen von pyrotechnischen Feuerwerken der Kategorie F2 außerhalb von Silvester und Neujahr ist anzeigepflichtig. Die Anzeige dient der Prüfung, ob Sicherheitsanforderungen, insbesondere Brandabstände und örtliche Gegebenheiten, eingehalten werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind Feuerwerksartikel, die für den Gebrauch im Freien vorgesehen sind und üblicherweise an Silvester verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass das Feuerwerk nur dann durchgeführt werden darf, wenn alle…

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Rei­se­ge­wer­be­kar­ten­frei­en Tä­tig­kei­ten an­zei­gen

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Er­laub­nis zum Feil­bie­ten von Wa­ren ge­le­gent­lich be­stimm­ter Ver­an­stal­tun­gen (Mes­sen, Fes­te und zu be­son­de­ren An­läs­sen) be­an­tra­gen

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Wan­der­la­ger an­zei­gen

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Er­laub­nis zur Schau­stel­lung von Per­so­nen be­an­tra­gen

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Er­laub­nis zur Auf­stel­lung von Spiel­ge­rä­ten mit Ge­winn­mög­lich­keit be­an­tra­gen

Für die gewerbsmäßige Aufstellung von Geldspielgeräten in Spielhallen oder Gaststätten ist eine Aufstellererlaubnis zum Aufstellen sowie Inbetriebnahme von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erforderlich, welche im gesamten Bundesgebiet gilt.

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Be­stä­ti­gung der Ge­eig­net­heit des Auf­stel­lungs­or­tes für Spiel­ge­rä­te mit Ge­winn­mög­lich­keit be­an­tra­gen

Gewerbetreibende dürfen solche Geräte nur aufstellen, wenn die zuständige Behörde den Aufstellungsort schriftlich bestätigt hat. Die Bestätigung kann Auflagen enthalten, z. B. zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, Nachbarn oder aus Jugendschutzgründen (siehe Spielverordnung, SpielV). Geldspielgeräte dürfen nur in Beherbergungsbetrieben, Schank- oder Speisewirtschaften mit Ausschank von alkoholischen Getränken an Ort und Stelle, Spielhallen oder Wettannahmestellen der…

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Ver­an­stal­tung ei­nes an­de­ren ge­neh­mi­gungs­pflich­ti­gen Spiels mit Ge­winn­mög­lich­keit be­an­tra­gen

Wenn Sie gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ein Geschicklichkeitsspiel liegt vor, wenn die das Spiel spielende Person nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit oder eigenes Wissen den Ausgang des Spiels bestimmen kann. Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über Gewinn und…

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