Lärmschutz / Ausnahmegenehmigung nach § 9 und § 10 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW beantragen
Allgemeines Das Thema Lärmschutz ist nicht einheitlich geregelt. Vielmehr gibt es für unterschiedliche Lebens- und Arbeitsbereiche jeweils differenzierte rechtliche Vorgaben. Durch § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImschG) wird generell die Nachtruhe, d.h. die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr geschützt. Während dieser Zeit sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. § 10 des LImschG regelt darüber hinaus die Benutzung von Tonerzeugungs- und…
Rund fünf Monate war die Sonderausstellung „Rette mich, wer kann! – Menschen, Erinnerungen und Artefakte im Ahrtal“ in der Bad Salzufler Wandelhalle zu sehen: Spenden in Höhe von 4.000 Euro konnten nun übergeben werden.
Kläranlage Ziegelstraße
Wie funktioniert Abwasserreinigung?
Durch die Zentralkläranlage wird im Wesentlichen das Abwasser der Ortsteile Bad Salzuflen, Schötmar, Lockhausen, Wüsten, Biemsen-Ahmsen, Ehrsen-Breden und Werl-Aspe behandelt.