Kostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen
Benzstraße 10, 32108 Bad SalzuflenErhalten Grundstücke durch einen Bebauungsplan neue Baurechte, müssen hierfür Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Naturschutzes durchgeführt werden. Wenn im Bebauungsplan vorgesehen ist, dass die Stadt diese Ausgleichsmaßnahmen durchführt, lässt sie sich die tatsächlich entstandenen Kosten von den Grundstückseigentümern erstatten. Als Verteilungsmaßstab für den Kostenbeitrag wird die zulässige Gebäudegrundfläche benutzt.
Zusätzlich zu den Kostenerstattungsbeiträgen für Ausgleichsmaßnahmen gibt es noch die Beiträge für:
- Erschließung
- Straßenausbau
- Kanalanschluss
Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist es oftmals wichtig zu erfahren, ob diese Beiträge noch zu zahlen sind. Das kann für die Kaufpreisermittlung und -finanzierung von Bedeutung sein. Hierfür stellt die Stadt Bad Salzuflen eine Anliegerbescheinigung aus.
GEBÜHREN
- für den Kostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen ist eine pauschale Angabe nicht möglich, da es sich um eine auf das jeweilige Grundstück bezogene Berechnung handelt.
- 20,00 Euro für die Anliegerbescheinigung
UNTERLAGEN
- Für den Kostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen: Keine
- Für die Anliegerbescheinigung: Die genauen Angaben über die Lage des Grundstücks, Straße, Hausnummer, oder Gemarkung, Flur, Flurstück
RECHTLICHE GRUNDLAGE
Baugesetzbuch, Kostenerstattungsbeitragssatzung