Kos­ten­er­stat­tungs­bei­trag für Aus­gleichs­maß­nah­men

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Erhalten Grundstücke durch einen Bebauungsplan neue Baurechte, müssen hierfür Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Naturschutzes durchgeführt werden. Wenn im Bebauungsplan vorgesehen ist, dass die Stadt diese Ausgleichsmaßnahmen durchführt, lässt sie sich die tatsächlich entstandenen Kosten von den Grundstückseigentümern erstatten. Als Verteilungsmaßstab für den Kostenbeitrag wird die zulässige Gebäudegrundfläche benutzt.

Zusätzlich zu den Kostenerstattungsbeiträgen für Ausgleichsmaßnahmen gibt es noch die Beiträge für:

  • Erschließung
  • Straßenausbau
  • Kanalanschluss

Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist es oftmals wichtig zu erfahren, ob diese Beiträge noch zu zahlen sind. Das kann für die Kaufpreisermittlung und -finanzierung von Bedeutung sein. Hierfür stellt die Stadt Bad Salzuflen eine Anliegerbescheinigung aus.

 

GEBÜHREN


  • für den Kostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen ist eine pauschale Angabe nicht möglich, da es sich um eine auf das jeweilige Grundstück bezogene Berechnung handelt.
  • 20,00 Euro für die Anliegerbescheinigung


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UNTERLAGEN


  • Für den Kostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen: Keine
  • Für die Anliegerbescheinigung: Die genauen Angaben über die Lage des Grundstücks, Straße, Hausnummer, oder Gemarkung, Flur, Flurstück


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RECHTLICHE GRUNDLAGE
Baugesetzbuch, Kostenerstattungsbeitragssatzung

Links

Fach­dienst Tief­bau, Ab­tei­lung Ver­wal­tung

ANSCHRIFT

Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
32108 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

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Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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