Ortsrecht

Das Bad Salzufler Ortsrecht ist eine Sammlung der speziell für Bad Salzuflen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Dies können Satzungen, Verordnungen und Richtlinien sein. Die Veröffentlichung an dieser Stelle hat lediglich informellen Charakter, rechtsverbindlich ist die jeweils öffentlich bekanntgemachte Fassung.

Aufgrund der Wetterlage konnte die Restmülltonnentour am 28.01. in folgenden Straßen nicht durchgeführt werden:

  • Salzufler Straße,

  • Roseggerweg,

  • Steinkuhlenstraße,

  • Steinweg,

  • Stiftweg,

  • Langenbergstraße,

  • Auf der Heide,

  • Am Bismarckturm

  • Käthe-Kollwitz-Straße

Die ausgefallene Abfuhr wird am 03.02.2026 nachgefahren. Sollte Ihre Straße nicht in der Auflistung enthalten sein und keine Abfuhr erfolgt sein, bitten wir Sie, sich direkt mit dem zuständigen Entsorgungsunternehmen PreZero in Verbindung zu setzen.

Kontakt PreZero:
Telefon: 05261/2580–15

Weiter war die Entsorgung der gelben Tonnen am 28.01. (Bezirk A) nur eingeschränkt möglich. Einzelne Nebenstraße und Sackgassen konnten nicht angefahren werden. Das zuständige Entsorgungsunternehmen Remondis teilte mit, dass diese Straßen nicht nachgefahren werden.

Infolgedessen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, den zusätzlich anfallenden Abfall bei der nächsten Abfuhr in Säcken neben der gelben Tonne bereitzustellen.