
Grundstücksentwässerung
Zustands- und Funktionsprüfung privater AnlagenDas Landeswassergesetz (LWG) des Landes Nordrhein-Westfalen ist geändert worden und am 16.03.2013 in Kraft getreten. Hiermit wurde der bisherige § 61 a LWG “Private Abwasseranlagen“ oder umgangssprachlich “Dichtheitsprüfung an privaten Grundstücksentwässerungsanlagen“ aufgehoben.
Ersatzweise ist hierzu jedoch in § 61 Abs. 2 LWG eine neue Landesrechtsverordnung zur Überwachung von öffentlichen und privaten Abwasseranlagen vorgesehen worden. Diese Verordnung wurde am 17.10.2013 von der NRW- Landesregierung erlassen. Sie wird als „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ bezeichnet.