Schmutz­was­ser­ge­bühr

Benzstraße 10, 32108 Bad Salzuflen

Für die Einleitung des Schmutzwassers in das öffentliche Kanalnetz ist eine Gebühr zu zahlen. Sie entsteht nach erstmaliger Kanalbenutzung zum 1. des Folgemonats und endet am 31. des Monats, in dem der Kanalanschluss wegfällt. Gebührenpflichtig ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, Mieter oder Pächter des angeschlossenen Grundstücks.

Berechnung

Gebäude mit zentraler Wasserversorgung der Stadtwerke:

  • Die Stadt Bad Salzuflen erhebt die Schmutzwassergebühr anhand der verbrauchten Frischwassermenge. Der Versand des Gebührenbescheides erfolgt gemeinsam mit der Jahresendabrechnung Trinkwasser der Stadtwerke Bad Salzuflen.


Gebäude mit Wasser aus eigenem Brunnen oder Gebäude mit Wasser von
anderen Lieferanten als den Stadtwerken Bad Salzuflen:


Die Stadt Bad Salzuflen erhebt die Schmutzwassergebühr in einem gesonderten Bescheid. Die Berechnung erfolgt auf Grund

  • eines geeichten Zwischenzählers, dessen Stand  der Benutzer am 31.12. jeden Jahres abliest und den er der Stadtverwaltung mitteilt
    oder
  • einer Pauschale von 40 Kubikmeter pro  Person und Jahr (für alle mit Erst- und Zweitwohnsitz im Gebäude gemeldeten Personen) unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme.

Gebäude mit Regenwassernutzungsanlage für Brauchwasser (zum Beispiel Toiletten):

Die Stadt Bad Salzuflen erhebt die Schmutzwassergebühr in einem gesonderten Bescheid. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der Dachfläche, von der die Regenwassernutzungsanlage gespeist wird.

Erstattungsanträge

Gebäude mit geeichtem Außenwasserzähler für z. B. Gartenbewässerung:

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet
werden, können auf Antrag bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt
werden. Ein geeigneter Nachweis ist ein Wasserzähler, der den eichrechtlichen Kriterien entspricht (insbesondere Zählerwechsel bzw. Nacheichung alle sechs Jahre).

  • Montage eines Wasserzählers
    Es sind nur fest installierte Wasserzähler zulässig. Sog. Aufsetz- oder Aufschraubzähler hingegen nicht. Der Einbau durch einen Fachbetrieb und der Anfangsstand des Zählers sollte auf der Kopie der Rechnung oder dem Nachweis vermerkt werden.
  • Beantragung der Rückerstattung
    Sie erfolgt formlos unter Angabe der Zählerstände vom 01.01. und 31.12. eines Jahres. Ein Antrag kann nur für das letzte abgelaufene Kalenderjahr erfolgen und er muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Abwassergebührenbescheides (wird zusammen mit der Jahresendabrechnung Trinkwasser von den Stadtwerken Bad Salzuflen Mitte Januar verschickt) erfolgen.
  • Zählerstände
    Die Zählerstände sind am 31.12. eines Jahres selbst abzulesen. Nach vorheriger Ankündigung können stichprobenartig Kontrollen durch einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung erfolgen.

Sonstige Anträge, z. B. Bäckereien, Autowaschanlagen, Wasserrohrbruch
Die Berechnung der Wasserschwundmengen erfolgt auf Antrag nach Vorlage der geeigneten Unterlagen in Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung.

 

GEBÜHREN
Ab 01.01.2024 gelten folgende Gebührensätze

  • 3,03 Euro je Kubikmeter Schmutzwassergebühr und Erstattungsbetrag pro Kubikmeter bei Gartenbewässerung
  • 0,53 Euro pro Quadratmeter angeschlossener Dachfläche Schmutzwassergebühr bei Regenwassernutzungsanlagen

 

UNTERLAGEN
 Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung einer Schmutzwassererstattung bei der Stadtverwaltung:

  • Kopie des Abwassergebührenbescheides
  • Mitteilung der Bankverbindung für die Erstattung
  • beim Erstantrag bzw. bei Neueinbau: Kopie des Nachweises über Einbau des
    Zwischenzählers

Links

Down­load

SEPA-Mandat
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Antrag auf Erstattung der Schmutzwassergebühren mittels Zwischenzähler
als PDF

Informationsblatt zum Datenschutz nach Datenschutzgrundverordnung
als PDF

Steuer- und Gebührensätze
als PDF

Fach­dienst Steu­ern und Be­tei­li­gun­gen

ANSCHRIFT

Verwaltungsgebäude Benzstraße
Benzstraße 10
32108 Bad Salz­uflen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo - Mi 08:00 - 16:00 Uhr
Do 08:00 - 17:30 Uhr
Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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