Kanalanschlusszustimmung

Details

Der Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Bad Salzuflen bedarf der Zustimmung der Stadt und ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

Kosten

100,00 Euro

Grundlage ist die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Salzuflen

Voraussetzungen

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

  • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
  • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
  • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Unterlagen

  • Antrag
  • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

Bearbeitungsdauer

max. 6 Wochen (bei vollständigem Antrag)

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

Verfahrensablauf

  • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
  • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

Rechtsgrundlagen

Entwässerungssatzung der Stadt Bad Salzuflen

  • § 15 Zustimmungsverfahren

Rechtsbehelf

Widerspruch

sämtliche Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen bleiben am 03. Dezember (Mittwoch) 2025, von 10 bis 14 Uhr, aufgrund einer Mitarbeitendenversammlung geschlossen. Gleiches gilt in dieser Zeit für die Sozialverwaltung, das Seniorenbüro, die Stadtbücherei, das städtische Archiv sowie die Tourist-Information im Kurgastzentrum und die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen, wobei die Durchführung der VHS-Kurse gewährleistet ist.

Von der Schließung unberührt bleibt die Musikschule der Stadt Bad Salzuflen (Schloßstraße 2), die zu den bekannten Öffnungszeiten aufgesucht werden kann. Das städtische Jugendamt ist für die Dauer der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 95 22 94 zu kontaktieren.

Wir bitten um Verständnis.