Frau mit Hund, © Staatsbad Salzuflen GmbH / Kathrin Biller

Für ein ent­spann­tes Le­ben mit Hund in un­se­rer Stadt

Herzlich willkommen auf unserer Themenseite rund um den Hund!

Ein Hund bereichert das Leben, bringt Freude in den Alltag und sorgt für viel Bewegung an der frischen Luft. Damit das Zusammenleben von Mensch und Hund in unserer Gemeinschaft harmonisch funktioniert, haben wir hier alle wichtigen Informationen, Tipps und Regeln übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Wir möchten Sie bestmöglich unterstützen – vom Einzug des neuen Vierbeiners bis hin zu entspannten Spaziergängen und einen harmonischen Alltag.

Das finden Sie auf dieser Seite:

  • Gut informiert: Unsere Hundesteuersatzung.
  • Erste Schritte: Wegweiser zur Anmeldung Ihres Hundes und zu den rechtlichen Grundlagen.
  • Sicher unterwegs: Wichtige Hinweise für ein rücksichtsvolles Miteinander von Mensch und Hund.

Klicken Sie sich einfach durch die Themen – wir wünschen Ihnen und Ihrem Vierbeiner eine tolle gemeinsame Zeit!

Das Wich­tigs­te im Über­blick

Wis­sens­wer­tes zu Ih­ren Rech­ten und Pflich­ten

Wissenswertes zu Ihren Rechten und Pflichten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Salzuflen

Hun­de­steu­er be­quem on­line er­le­di­gen – Spa­ren Sie sich den Be­hör­den­gang!

Ab sofort können Sie Ihren Hund vollständig digital bei uns an- oder abmelden. Nutzen Sie unseren sicheren Onlinedienst, um Wartezeiten und Postwege zu vermeiden. Das Formular lässt sich in wenigen Minuten am PC oder Smartphone ausfüllen. Nach der Bearbeitung erhalten Sie zeitnah Ihren Steuerbescheid und die Hundemarke automatisch per Post.

Online-Dienstleistungen:

  1. Hund steuerlich anmelden
  2. Hund steuerlich abmelden
  3. Hund ordnungsrechtlich anmelden
Für ein har­mo­ni­sches Mit­ein­an­der: Rück­sicht­nah­me bei der Hun­de­hal­tung

Unsere Stadt soll für Mensch und Hund gleichermaßen lebenswert sein. Ein rücksichtsvolles Miteinander auf unseren Straßen, Wegen und in den Grünanlagen ist dafür die wichtigste Basis. Bitte beachten Sie daher zwei wesentliche Regeln im Stadtgebiet:

Die Leinenpflicht: Bitte führen Sie Ihren Hund in Fußgängerzonen, Parks, Wohngebieten und bei Menschenansammlungen an der Leine. Das gibt Spaziergängern, Kindern und anderen Tierhaltern Sicherheit und schützt auch Ihren eigenen Hund. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Die Hundekotbeseitigung: Die Verunreinigung von Gehwegen, Spielplätzen und Grünflächen ist nicht nur unschön, sondern auch ein Hygieneproblem. Bitte nutzen Sie bei jedem Spaziergang Hundekotbeutel und entsorgen Sie diese in den bereitstehenden Mülleimern.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Rücksichtnahme! Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Hundekotbeseitigung
als PDF (245 kB)
Be­stim­mun­gen des Lan­deshun­de­ge­set­zes

Neben den örtlichen Regeln unserer Stadt müssen Hundehalter in Nordrhein-Westfalen die gesetzlichen Bestimmungen des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) beachten. Das Ministerium regelt hier die allgemeinen Pflichten im Umgang mit Hunden, Vorschriften zur Kennzeichnung sowie spezielle Auflagen für große Hunde (sogenannte 20/40-Hunde) und bestimmte Rassen.

Ausführliche Informationen zu Rechten, Pflichten und der Rechtslage finden Sie direkt auf den Infoseiten zu Hunden auf dem Serviceportal des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW.

On­li­ne­ser­vices rund um den Hund

Nutzen Sie unsere Onlineservices und erledigen Sie Ihre Anliegen ganz einfach digital – bequem von zu Hause oder unterwegs mit Ihrem Smartphone. Sparen Sie wertvolle Zeit, vermeiden Sie Fahrtwege und bringen Sie Ihre Anliegen mit nur wenigen Klicks zum Ziel.