
Schmutzwassergebühr
Für die Ableitung und Reinigung von Abwasser aus privaten Haushalten und Betrieben erhebt die Stadt Bad Salzuflen eine Schmutzwassergebühr.
Mit dieser Gebühr werden die Kosten für den Betrieb, die Unterhaltung und den Ausbau der öffentlichen Kanalisation sowie der Kläranlagen gedeckt.
Was ist Schmutzwasser?
Als Schmutzwasser gilt das Abwasser, das im täglichen Gebrauch entsteht – zum Beispiel:
- aus Küche und Bad
- aus Toiletten
- aus Waschmaschinen oder Geschirrspülern
- aus gewerblichen Betrieben
- aus Schwimmbecken, Poolanlagen, Teichen
Dieses Wasser wird über das öffentliche Kanalnetz zur Reinigung in eine Kläranlage geleitet.
Wer zahlt die Schmutzwassergebühr?
Gebührenpflichtig sind die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind.
Die Gebühr wird in der Regel mit dem Bescheid über Schmutzwassergebühren erhoben, welchen Sie von den Stadtwerken mit der Jahresabrechnung erhalten.
Wie wird die Gebühr berechnet?
Die Schmutzwassergebühr richtet sich in der Regel nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.
Als Maßstab dient der gemessene Wasserverbrauch, da davon ausgegangen wird, dass die verbrauchte Frischwassermenge als Abwasser in die Kanalisation eingeleitet wird.
Für Gebäude mit eigenem Brunnen oder anderen Frischwasserlieferanten gelten besondere Regelungen:
- Der Verbrauch wird entweder über einen geeichten Zwischenzähler erfasst. Der Zählerstand muss vom Eigentümer an die Stadtverwaltung übermittelt werden.
- Alternativ wird eine Pauschale von 40 Kubikmetern pro Person und Jahr berechnet. Die Zahl der Personen ergibt sich aus den mit Erst- und Zweitwohnsitz gemeldeten Bewohnern.
Diese Schmutzwassergebühren werden über den jährlichen Grundbesitzabgabenbescheid abgerechnet.
Der jeweils gültige Gebührensatz wird vom Rat der Stadt beschlossen und regelmäßig überprüft.
Wofür wird die Gebühr verwendet?
Die Einnahmen aus der Schmutzwassergebühr werden unter anderem eingesetzt für:
- Betrieb und Wartung des Kanalnetzes
- Unterhaltung und Modernisierung der technischen Anlagen
- Reinigung des Abwassers in der Kläranlage
- Sicherstellung einer umweltgerechten Abwasserbeseitigung
So trägt die Gebühr dazu bei, Gewässer und Umwelt zu schützen und eine zuverlässige Entsorgung zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage
Die Erhebung der Schmutzwassergebühr erfolgt auf Grundlage der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung, die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, die Abfallentsorgung und die Straßenreinigung.