Ein Gullideckel, © pixabay

Nie­der­schlags­was­ser­ge­bühr

Für Grundstücke in Bad Salzuflen wird eine Niederschlagswassergebühr erhoben, wenn Regenwasser von befestigten oder bebauten Flächen in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.

Die Gebühr dient der Finanzierung des Baus, der Unterhaltung und des Betriebs der öffentlichen Entwässerungsanlagen.

Was ist Niederschlagswasser?

Niederschlagswasser ist Regenwasser, das beispielsweise von folgenden Flächen abfließt:

  • Dachflächen
  • Garagen und Carports
  • Hofflächen
  • Einfahrten und Stellplätzen
  • sonstigen befestigten oder versiegelte Flächen

Maßgeblich ist, ob das Wasser direkt oder indirekt in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.

Wie wird die Gebühr berechnet?

Grundlage der Berechnung ist die Größe der bebauten und befestigten Fläche, von der Niederschlagswasser in die Kanalisation gelangt.

Die Gebühr wird auf Basis der gemeldeten und erfassten Quadratmeter festgesetzt.

Der jeweils gültige Gebührensatz wird vom Rat der Stadt beschlossen und regelmäßig überprüft.

Was gilt bei Veränderungen am Grundstück?

Wenn sich die Größe der versiegelten Fläche ändert – etwa durch:

  • An- oder Umbauten
  • neue Pflasterungen
  • Entsiegelungen
  • Dachbegrünungen

kann sich die Niederschlagswassergebühr entsprechend ändern.

Rechtsgrundlagen

Die Erhebung der Niederschlagswassergebühr erfolgt auf Grundlage der Ge­büh­ren­sat­zung für die Ab­was­ser­be­sei­ti­gung, die Ent­sor­gung von Grund­stücks­ent­wäs­se­rungs­an­la­gen, die Ab­fall­ent­sor­gung und die Stra­ßen­rei­ni­gung.