Ladenöffnungszeiten & Sonn- und Feiertagsbestimmungen
Allgemeines - Öffnungszeiten an Werktagen (Montag bis Samstag) Nach § 4 LÖG NRW dürfen Geschäfte an Werktagen, also montags bis samstags, ohne zeitliche Begrenzung öffnen. Am 24. Dezember dürfen Geschäfte bis maximal 14:00 Uhr geöffnet sein, wenn der 24. Dezember ein Werktag ist. - Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen Grundsätzlich dürfen Geschäfte an Sonn- und Feiertagen nicht geöffnet haben. Von diesem Verbot sind Blumenläden, Zeitungskioske und Bäckereien bzw. Konditoreien…