Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR)
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist - vereinfacht gesagt - ein gewerberechtliches Führungszeugnis. Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird es zum Beispiel von der Ordnungsbehörde verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z. B. Gaststätten, Makler) genehmigt wird. Wer kann eine Auskunft aus dem GZR beantragen? - Einzelpersonen - Juristische Personen Zentralregisterauszüge müssen grundsätzlich persönlich beantragt werden. Beantragung durch Privatpersonen:…