Das historische Rathaus der Stadt Bad Salzuflen erstrahlt in den Farben der ukrainischen Flagge., © Niklas Müller/Spark-Vat.de

Miet­woh­nun­gen ge­sucht

für geflüchtete Menschen

Bad Salzuflen (14.12.2022)

Seit Kriegsbeginn in der Ukraine ist auch hier in Bad Salzuflen eine deutliche Zunahme an Zuzügen und Anmeldungen schutzsuchender Menschen spürbar. Auch die Registrierungen von Flüchtlingen aus anderen Ländern erfolgen weiterhin, Zuweisungen finden statt.

Derzeit leben in Bad Salzuflen 553 Flüchtlinge aus der Ukraine, davon sind 130 Personen in städtischen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Weiter leben rund 320 Flüchtlinge anderer Nationalitäten in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften, mit weiteren Zuzügen und Zuweisungen ist zu rechnen. Insgesamt halten sich 2.162 Flüchtlinge, bzw. schutzsuchende Personen in Bad Salzuflen auf (alles Stand 30. November 2022).

130 Personen aus der Ukraine und rund 80 Personen anderer Nationalitäten der bei uns lebenden Personen sind bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels und können damit auf dem Wohnungsmarkt eine eigene Mietwohnung anmieten. Die Unterstützung und Betreuung dieser Personen erfolgt durch den städtischen Sozialdienst, dieser steht auch den Vermietenden als verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Auch nach dem Auszug aus den städtischen Unterkünften findet noch für einige Monate eine Nachbetreuung durch den städtischen Sozialdienst statt.

Zum Ablauf des Verfahrens ist zu sagen, dass Flüchtlinge aus der Ukraine nach Anmeldung in der Kommune und Registrierung durch die Ausländerbehörde direkt einen Aufenthaltstitel erhalten und damit einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter stellen können. Dieses macht den größten Teil der Anspruchsberechtigten aus der Ukraine aus. Personen im Rentenalter oder bei bestehender Erwerbsunfähigkeit hingegen können einen Leistungsantrag nach dem SGB XII beim Fachdienst Soziales der Stadt Bad Salzuflen stellen.

Geflüchtete Personen anderer Nationalitäten die sich im laufenden oder auch im bereits abgelehnten Asylverfahren befinden, verbleiben im Leistungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes und damit bei dem Fachdienst Soziales der Stadt Bad Salzuflen.

Solange die geflüchteten Personen aus der Ukraine beispielsweise in einem Gästezimmer bei einer Gastfamilie wohnen, kann eine Pauschale für die Beteiligung an den höheren Heiz- und Nebenkosten gezahlt werden. Hierfür sollte die Gastfamilie ihre eigene Bankverbindung an den zuständigen Leistungsträger senden und um direkte Überweisung der Pauschale bitten.

Da nach der Anmeldung und Registrierung die Anmietung einer eigenen Wohnung durch die geflüchtete Person aus der Ukraine möglich ist, sollte vor der Unterschrift eines Mietvertrages der zuständige Leistungsträger der Anmietung zustimmen. Dieses ist wichtig, damit die angemessenen Kosten der Unterkunft sowie auch das mögliche Kautionsdarlehn oder die Beihilfe zur Erstausstattung der Wohnung bewilligt werden kann. Auch hier ist nach Abtretungserklärung eine direkte Zahlung der Miet- und Nebenkosten an den Vermietenden möglich.

Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung können nach Auszug aus einer städtischen Unterkunft sehr kurzfristig gewährt werden, da durch die zuvor bewohnte Gemeinschaftsunterkunft keine eigenen Möbel, aufgrund des Platzmangels, angeschafft werden konnten. Nach Information des Jobcenters wird auch von dort in den meisten Fällen der Bedarf einer Erstausstattung durch einen kurzfristigen Hausbesuch festgestellt. Aufgrund des sehr hohen Antragsaufkommens kann sich das Verfahren derzeit jedoch ein paar Tage verzögern.

Ein großer Dank ist auch hier den zahlreichen Hilfs- und Spendenangeboten von ehrenamtlichen Unterstützern und Vereinen auszusprechen, die den geflüchteten Personen sehr schnell Hilfe und Unterstützung anbieten. Gespendet oder leihweise werden auch so schon mal Ausstattungsgegenstände zur Verfügung gestellt, so dass die geflüchteten Personen umgehend alles Notwendige haben.

Sollten Vermietende, Gastfamilien oder die Geflüchteten nicht sicher sein wer ihr richtiger Ansprechpartner ist oder bestehen weitere Fragen, so steht ihnen der Fachdienst Soziales mit dem städtischen Sozialdienst und der Flüchtlingskoordinatorin Ukraine gerne zur Verfügung. Zur Vereinfachung ist es ratsam, sich von den betreffenden Personen zuvor eine Vollmacht ausstellen zu lassen, damit können dann am schnellsten Informationen ausgetauscht werden.

Angebote von Mietwohnungen und allgemeinen Kontaktanfragen sind an soziales@bad-salzuflen.de oder dem speziell für Flüchtlinge aus der Ukraine eingerichteten Postfach unter ukraine@bad-salzuflen.de zu senden. Wir leiten die Anfrage dann umgehend an die richtige Stelle weiter.

Das Jobcenter Lippe ist per E-Mail unter info@jobcenter-lippe.de zu erreichen.

Weiterführende Informationen zur Arbeit des Fachdienst Soziales: im Dezember haben insgesamt 1.102 Personen, davon 46 aus der Ukraine, Leistungen nach dem SGB XII oder AsylbLG erhalten, 494 Personen befinden sich derzeit in der Betreuung und Nachbetreuung durch den städtischen Sozialdienst, 40 Personen leben derzeit in städtischen Unterbringungseinrichtungen für wohnungslose Personen. Nach Eingang eines vollständigen Leistungsantrages erfolgt die Entscheidung über den Antrag innerhalb von 1 – 2 Wochen.