Die Saatkrähe ist nach der EU-Vogelschutzrichtlinie und dem Bundesnaturschutz als besonders geschützte Art eingestuft. Eine Störung der Brutplätze oder die Entfernung von Nestern ist gesetzlich verboten. Ausnahmen von den Verbotstatbeständen müssen daher vorab von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde auf Antrag genehmigt werden.
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Ein Blick auf die Website der DSEE lohnt sich immer! Die Bundesstiftung fördert gemeinnützige Organisationen und Ehrenamtliche mit vielen kleinen und großen Programmen.