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Quar­tals­ab­bu­chung der Grund­be­sitz­ab­ga­ben

Verzögerungen im Einzelfall

Bad Salzuflen (11.05.2026)

Einmal jährlich erhalten die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Bad Salzuflen die Bescheide für die jährlich zu entrichtenden Grundbesitzabgaben, die hauptsächlich die Grundsteuern A und B sowie Gebühren für kommunale Dienstleistungen wie Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung und Winterdienst umfassen.

Deren Abbuchung erfolgt quartalsweise und in der Regel für das zweite Quartal zum 15. Mai eines Jahres. Jedoch kann es in Einzelfällen aufgrund eines systembedingten technischen Fehlers in der Datenbank vorkommen, dass die Grundsteuer bzw. Gebühren für dieses Quartal bis zu einer Woche später abgebucht werden. Die Stadt Bad Salzuflen bittet um Verständnis für diese Verzögerung.