Was pas­siert nach den 15 Jah­ren, wenn es kei­ne Ver­län­ge­rung der Sa­nie­rungs­sat­zung gibt?

Die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet ist aufzuheben, sobald die Sanierung durchgeführt ist und die Sanierungsziele erreicht wurden. Das Sanierungsgebiet wird geschlossen und die Gesamtmaßnahme abgerechnet. Die Sanierungsvermerke werden bei den betroffenen EigentümerInnen im Grundbuch gelöscht.