Was pas­siert nach den 15 Jah­ren, wenn es kei­ne Ver­län­ge­rung der Sa­nie­rungs­sat­zung gibt?

Die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet ist aufzuheben, sobald die Sanierung durchgeführt ist und die Sanierungsziele erreicht wurden. Das Sanierungsgebiet wird geschlossen und die Gesamtmaßnahme abgerechnet. Die Sanierungsvermerke werden bei den betroffenen EigentümerInnen im Grundbuch gelöscht.

 

der Stab Personal der Stadtverwaltung ist aufgrund von Umzügen am 30. Juni und 01. Juli nur sehr eingeschränkt erreichbar.

Weiter ist die Gewerbeabteilung der Stadt am Montag, 30. Juni nicht im Haus. Bürgerinnen und Bürger sowie externe Behörden werden gebeten, Anfragen vorrangig schriftlich bzw. per E-Mail (gewerbe@bad-salzuflen.de) zu stellen.

Die Stadt Bad Salzuflen bittet um Verständnis.