Was muss ich tun und was muss ich vor­le­gen, wenn ich ei­ne För­de­rung und steu­er­li­che Ab­schrei­bun­gen in An­spruch neh­men möch­te?

Sinnvoll ist ein frühzeitiges Beratungsgespräch mit der Stadt Bad Salzuflen zu den geplanten Baumaßnahmen und entsprechenden Fördermöglichkeiten. Wenn Sie steuerliche Vorteile gelten machen möchten, muss vorab ein Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag mit der Stadt geschlossen werden.

Für potentielle Fördermittel, müsste mit Unterstützung der Kommune ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Den Link zum Antrag finden Sie hier. Des Weiteren finden Sie weitere Informationen zur Förderung in der Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für Maßnahmen an Gebäuden und des Gebäudeumfeldes im Rahmen von Städtebauförderprogrammen (Profilierung und Standortaufwertung). Diese finden Sie auf der städtischen Homepage unter https://www.stadt-bad-salzuflen.de/standortaufwertung.

Wichtig: Sollten Sie steuerliche Abschreibungen und/oder Förderungen anstreben, dürfen die Arbeiten am Gebäude erst begonnen werden, wenn der Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag geschlossen bzw. der Antrag auf Förderung positiv beschieden wurde. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.