Muss ich als Be­sit­zer ei­nes Grund­stü­ckes im Sa­nie­rungs­ge­biet ei­ne Aus­gleich­ab­ga­be zah­len?

Nein! Da es sich um ein vereinfachtes Sanierungsverfahren handelt, sind keine Ausgleichsabgaben für Wertsteigerungen durch die Sanierungsmaßnahme zu entrichten.