Cafe, © Jan Voth

Ge­stal­tungs­richt­li­nie

Für Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen im historischen Stadtkern

Als eine Teilmaßnahme des „Masterplans Gestaltung Innenstadt“ wurde eine „Gestaltungsrichtlinie für Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen im historischen Stadtkern Bad Salzuflen“ erarbeitet. Inzwischen wurde sie überarbeitet und in ihrer aktuellen Version am 10.12.2014 vom Rat der Stadt Bad Salzuflen beschlossen. Sie beinhaltet Regelungen zur Gestaltung, zur Größe von Warenauslagen, Werbeanlagen sowie Außengastronomie und soll zur Verbesserung des Erscheinungsbildes und der Atmosphäre unserer Innenstadt beitragen.

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Gestaltungsrichtlinie
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am Donnerstag, den 12. März, findet der landesweite Warntag in Nordrhein-Westfalen statt. Gegen 11:00 Uhr werden verschiedene Warnmittel getestet, darunter Sirenen, Warn-Apps (z. B. NINA und KATWARN) sowie Cell Broadcast auf Mobiltelefonen.

Der Probealarm dient dazu, die Warnsysteme zu überprüfen und die Bevölkerung für den Ernstfall zu sensibilisieren. Es besteht keine Gefahr.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/warnung