Zu sehen ist ein Piktogramm für Feuer., © Stadt Bad Salzuflen

Wald­brand­ge­fahr

Vom 1. März bis 31. Oktober ist das Rauchen im Wald verboten. Feuer machen ist ganzjährig im und weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt verboten, ausgenommen sind genehmigte Feuerstellen.

Die meisten Waldbrände entstehen durch menschliches Fehlverhalten, was einen verantwortungsvollen Umgang mit potentiellen Gefahrenquellen unumgänglich macht.

 

der Stab Personal der Stadtverwaltung ist aufgrund von Umzügen am 30. Juni und 01. Juli nur sehr eingeschränkt erreichbar.

Weiter ist die Gewerbeabteilung der Stadt am Montag, 30. Juni nicht im Haus. Bürgerinnen und Bürger sowie externe Behörden werden gebeten, Anfragen vorrangig schriftlich bzw. per E-Mail (gewerbe@bad-salzuflen.de) zu stellen.

Die Stadt Bad Salzuflen bittet um Verständnis.