Zu sehen ist ein Piktogramm für Feuer., © Stadt Bad Salzuflen

Wald­brand­ge­fahr

Vom 1. März bis 31. Oktober ist das Rauchen im Wald verboten. Feuer machen ist ganzjährig im und weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt verboten, ausgenommen sind genehmigte Feuerstellen.

Die meisten Waldbrände entstehen durch menschliches Fehlverhalten, was einen verantwortungsvollen Umgang mit potentiellen Gefahrenquellen unumgänglich macht.

Die Entsorgung der gelben Tonnen in der KW 5 (26.01.2026 – 01.02.2026) war in allen Bezirken nur eingeschränkt möglich. Einzelne Nebenstraße und Sackgassen konnten nicht angefahren werden. Das zuständige Entsorgungsunternehmen Remondis teilte mit, dass diese Straßen nicht nachgefahren werden.

Infolgedessen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, den zusätzlich anfallenden Abfall bei der nächsten Abfuhr in Säcken neben der gelben Tonne bereitzustellen.