Wie oder wo kann ich selbst wäh­len?

Wenn Sie in Ihrem eigenen Wahlbezirk eingesetzt sind, können Sie auch als Mitglied des Wahlvorstandes dort Ihre Stimme abgeben. Ansonsten erlauben es die Pausen bei Ihrer Tätigkeit in den meisten Fällen auch, das eigene Wahllokal aufzusuchen. Sollte das nicht möglich sein, können Sie im Vorfeld Briefwahlunterlagen beantragen und Ihre Stimme per Briefwahl abgeben.