Wie lan­ge dau­ert die Tä­tig­keit am Wahl­tag?

Ein fester Zeitpunkt kann hier nicht genannt werden. Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Wahlvorstandes beendet, wenn das Ergebnis im Wahlbezirk ermittelt ist und die Abschlussarbeiten erfolgt sind. Wann das ist, hängt u. a. von der Art der Wahl und der Wahlbeteiligung ab.

Nachdem das Ergebnis festgestellt ist und die Abschlussarbeiten erledigt sind, ist die Aufgabe des Wahlvorstandes beendet. Nur Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in geben noch die Wahlunterlagen bei einer Annahmestelle ab.

sämtliche Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen bleiben am 03. Dezember (Mittwoch) 2025, von 10 bis 14 Uhr, aufgrund einer Mitarbeitendenversammlung geschlossen. Gleiches gilt in dieser Zeit für die Sozialverwaltung, das Seniorenbüro, die Stadtbücherei, das städtische Archiv sowie die Tourist-Information im Kurgastzentrum und die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen, wobei die Durchführung der VHS-Kurse gewährleistet ist.

Von der Schließung unberührt bleibt die Musikschule der Stadt Bad Salzuflen (Schloßstraße 2), die zu den bekannten Öffnungszeiten aufgesucht werden kann. Das städtische Jugendamt ist für die Dauer der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 95 22 94 zu kontaktieren.

Wir bitten um Verständnis.