Wie lan­ge dau­ert die Tä­tig­keit am Wahl­tag?

Ein fester Zeitpunkt kann hier nicht genannt werden. Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Wahlvorstandes beendet, wenn das Ergebnis im Wahlbezirk ermittelt ist und die Abschlussarbeiten erfolgt sind. Wann das ist, hängt u. a. von der Art der Wahl und der Wahlbeteiligung ab.

Nachdem das Ergebnis festgestellt ist und die Abschlussarbeiten erledigt sind, ist die Aufgabe des Wahlvorstandes beendet. Nur Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in geben noch die Wahlunterlagen bei einer Annahmestelle ab.

Die Entsorgung der gelben Tonnen in der KW 5 (26.01.2026 – 01.02.2026) war in allen Bezirken nur eingeschränkt möglich. Einzelne Nebenstraße und Sackgassen konnten nicht angefahren werden. Das zuständige Entsorgungsunternehmen Remondis teilte mit, dass diese Straßen nicht nachgefahren werden.

Infolgedessen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, den zusätzlich anfallenden Abfall bei der nächsten Abfuhr in Säcken neben der gelben Tonne bereitzustellen.