Wie lan­ge dau­ert die Tä­tig­keit am Wahl­tag?

Ein fester Zeitpunkt kann hier nicht genannt werden. Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Wahlvorstandes beendet, wenn das Ergebnis im Wahlbezirk ermittelt ist und die Abschlussarbeiten erfolgt sind. Wann das ist, hängt u. a. von der Art der Wahl und der Wahlbeteiligung ab.

Nachdem das Ergebnis festgestellt ist und die Abschlussarbeiten erledigt sind, ist die Aufgabe des Wahlvorstandes beendet. Nur Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in geben noch die Wahlunterlagen bei einer Annahmestelle ab.