Ortsrecht

Das Bad Salzufler Ortsrecht ist eine Sammlung der speziell für Bad Salzuflen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Dies können Satzungen, Verordnungen und Richtlinien sein. Die Veröffentlichung an dieser Stelle hat lediglich informellen Charakter, rechtsverbindlich ist die jeweils öffentlich bekanntgemachte Fassung.

Ord­nungs­be­hörd­li­che Ver­ord­nung zur Frei­ga­be ei­nes Sonn- und Fei­er­ta­ges für die Ver­an­stal­tung „Bad Salz­uflen blüht auf“

vom 23.02.2024

Aufgrund des § 6 Abs. 4 und Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz-LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.03.2018 (GV. NRW. 2018 S. 172) wird gemäß dem Beschluss des Rates vom 21.02.2024 für die Stadt Bad Salzuflen verordnet:

§ 1

Die Veranstaltung „Bad Salzuflen blüht auf“ im Ortsteil Bad Salzuflen findet am letzten Sonntag des Märzes eines jeden Jahres statt. Fällt dieser Sonntag auf den Ostersonntag, so findet die Veranstaltung am ersten Sonntag des Aprils statt. Während der Veranstaltung können Verkaufsstellen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein, soweit sie im Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung liegen.

§ 2

Die grafische Darstellung der Ausmaße der Freigabe nach §6 Absatz 4 Ladenöffnungsgesetz NRW (Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung) ist in der Anlage, die Bestandteil dieser ordnungsbehördlichen Verordnung ist, beigefügt.

§ 3

Diese Rechtsverordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.


Anlage 1

Innenstadtbereich zur Ladenöffnung Bad Salzuflen


Fundstelle/veröffentlicht

Kreisblatt Lippe, 12.02.2024, S. 3

Aufgrund der Wetterlage konnte die Restmülltonnentour am 28.01. in folgenden Straßen nicht durchgeführt werden:

  • Salzufler Straße,

  • Roseggerweg,

  • Steinkuhlenstraße,

  • Steinweg,

  • Stiftweg,

  • Langenbergstraße,

  • Auf der Heide,

  • Am Bismarckturm

  • Käthe-Kollwitz-Straße

Die ausgefallene Abfuhr wird am 03.02.2026 nachgefahren. Sollte Ihre Straße nicht in der Auflistung enthalten sein und keine Abfuhr erfolgt sein, bitten wir Sie, sich direkt mit dem zuständigen Entsorgungsunternehmen PreZero in Verbindung zu setzen.

Kontakt PreZero:
Telefon: 05261/2580–15

Weiter war die Entsorgung der gelben Tonnen am 28.01. (Bezirk A) nur eingeschränkt möglich. Einzelne Nebenstraße und Sackgassen konnten nicht angefahren werden. Das zuständige Entsorgungsunternehmen Remondis teilte mit, dass diese Straßen nicht nachgefahren werden.

Infolgedessen werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, den zusätzlich anfallenden Abfall bei der nächsten Abfuhr in Säcken neben der gelben Tonne bereitzustellen.