Kinder auf dem Weg zur Schule, © Fotofreundin – stock.adobe.com

Bür­ger­ent­scheid am 10.12.2023

Ihre Stimme ist gefragt!

Der Rat der Stadt Bad Salzuflen hat in seiner Sitzung am 22. März 2023 mehrheitlich beschlossen, die Grundschulen Schötmar-Wasserfuhr und Schötmar-Kirchplatz zu einer neuen 5-zügigen Grundschule zusammenzuführen. Gleichzeitig hat er die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung anzustoßen und geeignete Standorte für die Errichtung des Neubaus vorzuschlagen.

Gegen diesen Beschluss richtet sich das Bürgerbegehren „Keine 5-zügigen Grundschulen in Bad Salzuflen“.

Der Rat der Stadt Bad Salzuflen hat in seiner Sitzung am 27. September 2023 das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, hat dem Bürgerbegehren aber nicht entsprochen, sodass nunmehr ein Bürgerentscheid durchzuführen ist.

Im Bürgerentscheid soll zu folgender Frage abgestimmt werden: „Sind Sie dafür, die Grundschulstandorte Wasserfuhr und Kirchplatz als eigenständige Grundschulen zu erhalten und die Planungen für den Neubau einer 5-zügigen Grundschule aufzugeben?“

  • Abstimmtag: Sonntag, der 10. Dezember 2023
  • Abstimmzeit: 08.00 – 18.00 Uhr

Sie haben die Möglichkeit am Bürgerentscheid per Briefabstimmung teilzunehmen oder Ihre Stimme am 10. Dezember an der Wahlurne im Abstimmungslokal abzugeben. Bitte beachten Sie: Es ist möglich, dass Ihr Abstimmungslokal für den Bürgerentscheid nicht mit dem Wahllokal für die Landtags- und Bundestagswahl übereinstimmt. Ihren persönlichen Abstimmungsbezirk sowie das zugehörige Abstimmungslokal finden Sie in den Abstimmungsunterlagen, die Sie postalisch erhalten haben.

Ihr Abstimmungslokal können Sie auch hier finden:

Zum Wahllokalfinder

Nähere Informationen zum Inhalt des Bürgerbegehrens sowie über das Abstimmungsverfahren erhalten Sie im Informationsblatt zum Bürgerentscheid, welches hier zum Download bereit steht.

Down­load

Informationsblatt zum Bürgerentscheid am 10.12.2023
als PDF (710 kB)

Erklärungen gem. §26a GO NRW der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Keine 5-zügigen Grundschulen in Bad Salzuflen“
als PDF (1.25 MB)

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen

zum Bürgerentscheid
Paragraphen, © Coloures-Pic/stock.adobe.com

Ver­fah­rens­be­stim­mun­gen Hier die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren einsehen

mehr erfahren
Politische Mitwirkung, © stock.adobe.com - Day Of Victory Stu.

All­ge­mei­ne In­for­ma­tio­nen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

mehr erfahren

Kontakt

Stadt Bad Salzuflen | Wahlamt
Verwaltungsgebäude Walhallastraße
Walhallastraße 4
32105 Bad Salzuflen
EG | Raum E14

der Fachdienst Ordnungswesen ist am Freitag, 20. Juni 2025 aufgrund von Umbauarbeiten nicht im Rathaus anwesend.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Ihre Anliegen per E-Mail an ordnungsamt@bad-salzuflen.de zu richten oder sich telefonisch zu melden.

Die telefonische Erreichbarkeit ist zu den üblichen Öffnungszeiten sichergestellt. Ebenso ist die Tagbereitschaft für PsychKG-Einsätze erreichbar.

Der Fachdienst ist ab Montag (23. Juni 2025) wieder zu den üblichen Zeiten erreichbar.

Die Stadt Bad Salzuflen bittet um Verständnis.