Un­ter­brin­gung psy­chisch kran­ker Per­so­nen (PsychKG)

Die Ordnungsbehörde führt die (sofortige) Unterbringung psychisch erkrankter Personen dann durch, wenn krankheitsbedingt akute Gefahrenlagen entstehen. Zwingende Voraussetzung ist die Vorlage eines aktuellen ärztlichen Zeugnisses, welches die Krankheit und die Gefahrenlage in Form einer Selbst- und/oder Fremdgefährdung eindeutig darlegt.

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)

Ordnungswesen

Fachdienst Ordnungswesen
32105 Bad Salzuflen

Aufgrund einer Mitarbeitendenversammlung sind die Dienststellen der Stadtverwaltung am Montag, 12. Oktober 2026, erst ab 11.30 Uhr erreichbar. Dies gilt auch für die Tourist-Information im Kurgastzentrum und die Geschäftsstelle der Volkshochschule.

Beim Standesamt und der Sozialberatung in der Britensiedlung entfallen die Sprechzeiten am Vormittag.

Bei akuten Kindeswohlgefährdungen ist das Jugendamt unter (05222) 952 294 erreichbar.