Muss ich mei­ne funk­tio­nie­ren­de Hei­zungs­an­la­ge aus­tau­schen, wenn der kom­mu­na­le Wär­me­plan bei mir ei­ne an­de­re Heiz­me­tho­de aus­weist?

Nein, der kommunale Wärmeplan entfaltet im Allgemeinem keine unmittelbare Rechtswirkung und stellt lediglich eine Empfehlung zur Wärmeerzeugung auf Grundlage der durchgeführten Analysen in den jeweilig untersuchten Quartieren dar.

der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.