Muss ich mei­ne funk­tio­nie­ren­de Hei­zungs­an­la­ge aus­tau­schen, wenn der kom­mu­na­le Wär­me­plan bei mir ei­ne an­de­re Heiz­me­tho­de aus­weist?

Nein, der kommunale Wärmeplan entfaltet im Allgemeinem keine unmittelbare Rechtswirkung und stellt lediglich eine Empfehlung zur Wärmeerzeugung auf Grundlage der durchgeführten Analysen in den jeweilig untersuchten Quartieren dar.

 

die Geschäftstelle der VHS ist am Montag, 1. September 2025, unbesetzt und deshalb telefonisch nicht erreichbar. Kontaktmöglichkeiten gibt es zu den Geschäftszeiten per Mail (volkshochschule@bad-salzuflen.de).

Die Stadt Bad Salzuflen bittet um Verständnis.