Muss ich meine funktionierende Heizungsanlage austauschen, wenn der kommunale Wärmeplan bei mir eine andere Heizmethode ausweist?
Nein, der kommunale Wärmeplan entfaltet im Allgemeinem keine unmittelbare Rechtswirkung und stellt lediglich eine Empfehlung zur Wärmeerzeugung auf Grundlage der durchgeführten Analysen in den jeweilig untersuchten Quartieren dar.