Woraus ergibt sich der Anschluss- und Benutzungszwang?
Der Anschluss- und Benutzungszwang ergibt sich aus der Fernwärmesatzung der Stadt Bad Salzuflen § 5 und § 6. Die Fernwärmesatzung können Sie oberhalb dieser FAQs einsehen.
Der Anschluss- und Benutzungszwang ergibt sich aus der Fernwärmesatzung der Stadt Bad Salzuflen § 5 und § 6. Die Fernwärmesatzung können Sie oberhalb dieser FAQs einsehen.
die Geschäftstelle der VHS ist am Montag, 1. September 2025, unbesetzt und deshalb telefonisch nicht erreichbar. Kontaktmöglichkeiten gibt es zu den Geschäftszeiten per Mail (volkshochschule@bad-salzuflen.de).
Die Stadt Bad Salzuflen bittet um Verständnis.