Wor­aus er­gibt sich der An­schluss- und Be­nut­zungs­zwang?

Der Anschluss- und Benutzungszwang ergibt sich aus der Fernwärmesatzung der Stadt Bad Salzuflen § 5 und § 6. Die Fernwärmesatzung können Sie oberhalb dieser FAQs einsehen.

aufgrund von Baumaßnahmen bleibt das Standesamt Montag, den 17.03.2025 ganztägig geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an standesamt@bad-salzuflen.de.

Wir bitten um Verständnis.