Was pas­siert, wenn mei­ne be­ste­hen­de Hei­zungs­an­la­ge er­neu­ert wer­den muss (durch ei­nen De­fekt o.Ä.)?

Wenn Sie an Ihrer Heizungsanlage eine grundlegende Änderung oder Erneuerung durchführen müssen, gilt für Sie der Anschluss- und Benutzungszwang an das Fernwärmenetz. Eine grundlegende Änderung oder Erneuerung liegt vor, wenn

1. ein neuer Kessel erforderlich wäre oder

2. ein Wechsel der Energieträger erfolgen soll oder

3. vom Einzelofen auf Zentralheizung umgerüstet wird.

Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit einen Antrag auf Anschluss an das Fernwärmenetz bei den Stadtwerken zu stellen oder auf eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Stadt Bad Salzuflen.

sämtliche Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen bleiben am 03. Dezember (Mittwoch) 2025, von 10 bis 14 Uhr, aufgrund einer Mitarbeitendenversammlung geschlossen. Gleiches gilt in dieser Zeit für die Sozialverwaltung, das Seniorenbüro, die Stadtbücherei, das städtische Archiv sowie die Tourist-Information im Kurgastzentrum und die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen, wobei die Durchführung der VHS-Kurse gewährleistet ist.

Von der Schließung unberührt bleibt die Musikschule der Stadt Bad Salzuflen (Schloßstraße 2), die zu den bekannten Öffnungszeiten aufgesucht werden kann. Das städtische Jugendamt ist für die Dauer der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 95 22 94 zu kontaktieren.

Wir bitten um Verständnis.