Wann tritt die Satzung in Kraft?
Nach der Zustimmung im Rat tritt die Satzung einen Tag nach öffentlicher Bekanntmachung im Kreisblatt in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgte am 10. Oktober 2023. Danach gilt die Satzung ab dem 11. Oktober 2023.
Nach der Fernwärmesatzung ist der Anschluss- und Benutzungszwang mit Ablauf eines Monats nach erfolgter öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Also ab dem 11. November 2023.