Wann tritt die Sat­zung in Kraft?

Nach der Zustimmung im Rat tritt die Satzung einen Tag nach öffentlicher Bekanntmachung im Kreisblatt in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgte am 10. Oktober 2023. Danach gilt die Satzung ab dem 11. Oktober 2023.

Nach der Fernwärmesatzung ist der Anschluss- und Benutzungszwang mit Ablauf eines Monats nach erfolgter öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Also ab dem 11. November 2023.

aufgrund einer Personalversammlung sind nahezu alle Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen am Mittwoch, 25. Februar 2026, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr geschlossen.

Dies betrifft auch die Sozialverwaltung, die Stadtbücherei, das städtische Archiv, die Tourist-Information im Kurgastzentrum sowie die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen. Die Durchführung der VHS-Kurse ist jedoch gewährleistet.

Die Musikschule der Stadt Bad Salzuflen ist von der Schließung nicht betroffen und hat zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Das städtische Jugendamt ist während der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 952-294 erreichbar.

Ab Donnerstag, 26. Februar 2026, stehen die Mitarbeitenden aller Dienststellen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis.