Ist der Be­trieb von Ka­mi­nen, Ka­min­öfen und Ka­chel­öfen im Sat­zungs­ge­biet wei­ter­hin er­laubt?

Ja, der Betrieb von Kaminen, Kaminöfen und Kachelöfen, die mit Holz beheizt werden und in erster Linie nicht der Raumheizung dienen ist im Satzungsgebiet weiterhin erlaubt.


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