Bis wann muss ich den An­trag auf Be­frei­ung vom An­schluss- und Be­nut­zungs­zwang stel­len?

Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist innerhalb eines Monats nach Aufforderung zum Anschluss an die Fernwärmeversorgungsanlagen schriftlich bei der Stadt Bad Salzuflen zu beantragen und unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen zu begründen.

aufgrund von Baumaßnahmen bleibt das Standesamt Montag, den 17.03.2025 ganztägig geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an standesamt@bad-salzuflen.de.

Wir bitten um Verständnis.