Bis wann muss ich den Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang stellen?
Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist innerhalb eines Monats nach Aufforderung zum Anschluss an die Fernwärmeversorgungsanlagen schriftlich bei der Stadt Bad Salzuflen zu beantragen und unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen zu begründen.