Bis wann muss ich den An­trag auf Be­frei­ung vom An­schluss- und Be­nut­zungs­zwang stel­len?

Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist innerhalb eines Monats nach Aufforderung zum Anschluss an die Fernwärmeversorgungsanlagen schriftlich bei der Stadt Bad Salzuflen zu beantragen und unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen zu begründen.