Solequelle vor dem Kurgastzentrum, © Stadt Bad Salzuflen / M. Adamski

Heil­quel­len­schutz

Bezirksregierung erlässt neue Heilquellenschutzgebietsverordnung

Amtsblatt 31, 208. Jahrgang vom 31.07.2023

Heilquellen sind natürlich zu Tage tretende oder künstlich erschlossene Wasser- oder Gasvorkommen die auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaft oder, der Erfahrung nach, geeignet sind Heilzwecken zu dienen.

Im Interesse des Heilquellenschutzes erlässt die Bezirksregierung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsbereich der staatlich anerkannten Gustav-Horstmann-Sprudel, Leopoldsprudel, Losequelle, Neubrunnen und Paulinenquelle zu Gunsten der Staatsbad Salzuflen GmbH und ihrer Rechtsnachfolger die Heilquellenschutzgebietsverordnung für die Heilquellen auf dem Gebiet der Stadt Bad Salzuflen. Die Verordnung tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft und ist auf 40 Jahre befristet.

Für Entscheidungen aufgrund der Heilquellenschutzgebietsverordnung ist grundsätzlich der Kreis Lippe bzw. Kreis Herford zuständig. Soweit Anlagen nach Anhang I der Zuständigkeitsordnung Umweltschutz unmittelbar betroffen sind, ist die Bezirksregierung Detmold die zuständige Behörde.

Externer Link:

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-1/dezernat-12/amtsblaetter-regierungsbezirk-detmold-6