Bestimmungen des Landeshundegesetzes
Neben den örtlichen Regeln unserer Stadt müssen Hundehalter in Nordrhein-Westfalen die gesetzlichen Bestimmungen des Landeshundegesetzes (LHundG NRW) beachten. Das Ministerium regelt hier die allgemeinen Pflichten im Umgang mit Hunden, Vorschriften zur Kennzeichnung sowie spezielle Auflagen für große Hunde (sogenannte 20/40-Hunde) und bestimmte Rassen.
Ausführliche Informationen zu Rechten, Pflichten und der Rechtslage finden Sie direkt auf den Infoseiten zu Hunden auf dem Serviceportal des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW.