Wer kann die Eh­ren­amts­kar­te NRW er­hal­ten?

Die Karte kann erhalten, wer in besonderem Maße nachweislich ehrenamtlich tätig ist.

Eine Ehrenamtskarte NRW erhält,

  • wer mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig ist
  • ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung ehrenamtlich tätig ist.
  • Es spielt keine Rolle, in welchem Bereich das Engagement erbracht wird.
  • Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen können zusammengerechnet werden, um die Anforderung eines mindestens fünfstündigen Engagements pro Woche zu erfüllen
  • Das Engagement sollte schriftlich mit einem Nachweis der Institution/des Vereins belegt werden können.


am Donnerstag, den 12. März, findet der landesweite Warntag in Nordrhein-Westfalen statt. Gegen 11:00 Uhr werden verschiedene Warnmittel getestet, darunter Sirenen, Warn-Apps (z. B. NINA und KATWARN) sowie Cell Broadcast auf Mobiltelefonen.

Der Probealarm dient dazu, die Warnsysteme zu überprüfen und die Bevölkerung für den Ernstfall zu sensibilisieren. Es besteht keine Gefahr.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.im.nrw/themen/gefahrenabwehr/warnung