Städtische Friedhöfe
- Waldfriedhof Obernberg, Gröchteweg 104b**
- Friedhof Rudolph-Brandes-Allee *
- Friedhof Ahmsen, Am Schulweg
- Friedhof Holzhausen, Alt Holzhauser Str. 29
- Friedhof Hölsen, Hölser Sundern 25
- Friedhof Lockhausen, Schötmarsche Str. 5
- Friedhof Retzen, Wockenbrinkweg 10
- Friedhof Werl-Aspe, Lockhauser Str. 8c
- Friedhof Wülfer-Bexten, Wülfer Str.
- Friedhof Wüsten, Berkenstr. 11 *
* Der Rat der Stadt Bad Salzuflen hat am 12.07.2017 beschlossen, die Friedhöfe Rudolph-Brandes-Allee und Wüsten zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus der Nutzung zu entlassen.
Neuverkäufe von Nutzungsrechten sind nicht mehr gestattet. Urnenbestattungen können noch in den nächsten 10 Jahren (bis zum 24.08.2027) auf vorhandenen Wahlgräbern stattfinden. Die Nutzungsberechtigten von vorhandenen Wahlgrabstellen werden in ihren Rechten nicht eingeschränkt. Ehe- bzw. Lebenspartner können auf bereits erworbenen Wahlgrabstätten in Form einer Sarg- oder Urnenbeisetzung bestattet werden.
**Die Friedhofsflächen auf dem Friedhof Obernberg erfüllen nicht mehr die Anforderungen an die Verwesungseigenschaften. Daher wurde der Friedhof Obernberg für weitere Erdbestattungen gesperrt. Neue Nutzungsrechte werden dort nur noch für Urnenbeisetzungen vergeben, wobei eine biologisch abbaubare Überurne eingesetzt werden muss (s. Allgemeinverfügung vom 13.06.2024, öffentlich bekannt gegeben im Kreisblatt des Kreises Lippe, Nr. 39, vom 10.07.2024).