Die Saatkrähe ist nach der EU-Vogelschutzrichtlinie und dem Bundesnaturschutz als besonders geschützte Art eingestuft. Eine Störung der Brutplätze oder die Entfernung von Nestern ist gesetzlich verboten. Ausnahmen von den Verbotstatbeständen müssen daher vorab von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde auf Antrag genehmigt werden.
die Geschäftstelle der VHS ist diese Woche krankheitsbedingt geschlossen. Kontaktmöglichkeiten gibt es zu den Geschäftszeiten per Mail (volkshochschule@bad-salzuflen.de) und Telefon (05222 952-941).