Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister beantragen
Mütter, die allein sorgeberechtigt sind, können eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen. Die Bescheinigung ist erforderlich, um die Alleinsorge z. B. bei der Anmeldung in Schulen, der Beantragung eines Ausweises oder der Kontoeröffnung für das Kind nachzuweisen. Die Auskunft wird ausschließlich der Mutter ausgestellt, sofern keine gemeinsame Sorgeerklärung vorliegt und keine familiengerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht existiert.