Namensverzeichnisse der Personenstandsregister, © Stadt Bad Salzuflen

Fa­mi­li­en­for­schung im Stadt­ar­chiv

Die standesamtliche Überlieferung

Seit dem Jahr 1876 werden in Westfalen-Lippe die Personenstandsregister bei den Standesämtern geführt und lösten die Kirchenbücher als Hauptquelle bei der Familienforschung ab. Das Standesamt Schötmar-Land (Werl) bestand von 1876 bis 1895. In diesem sind die Ortsteile Werl, Aspe, Lockhausen, Biemsen, Ahmsen und Holzhausen vertreten. Die Ortsteile Ahmsen und Lockhausen haben anschließend eigene Standesämter erhalten und die restlichen Ortsteile gingen in das Standesamt Schötmar-Land über. In welchem sich ebenfalls seit 1876 die Ortsteile Grastrup, Hölsen, Papenhausen, Retzen, Ehrsen, Breden und Wülfer befinden. 1921 erhielt Schötmar das Stadtrecht und hatte seitdem ein eigenes Standesamt. Mit der Gebietsreform von 1969 sind die Standesämter der eingemeindeten Ortsteile in das Standesamt Bad Salzuflen übergegangen.

Bei den standesamtlichen Unterlagen gelten folgende Aufbewahrungsfristen und können erst nach dieser dem Stadtarchiv zur Übernahme angeboten werden. Bei den Geburtenregistern beträgt sie 110 Jahre, bei Heiratsregistern 80 Jahre und bei den Sterberegistern sind es 30 Jahre.

Derzeit ist eine digitale Recherche nur vor Ort im Stadtarchiv möglich. Es ist geplant, die historischen Geburten- , Heirats- und Sterberegister auch online verfügbar zu machen.

Hier jeweils ein Beispiel für die Register:

Down­load

Geburtenbuch Bad Salzuflen 1876
als PDF (1.15 MB)

Heiratsbuch Bad Salzuflen 1876
als PDF (1.31 MB)

Sterbebuch Bad Salzuflen 1876
als PDF (1.5 MB)

Weitere Infos

Stadtarchiv Bad Salzuflen
Gelbe Schule
Martin-Luther-Straße 2
32105 Bad Salzuflen
Gültig ab 12. Januar 2021
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