Fassade-Fachwerk, © Jan Voth

Pro­fi­lie­rung und Stand­ort­auf­wer­tung

Stadt vergibt Fördermittel

Durch die Aufnahme in zwei Förderprogramme, „Vielfältiges Schötmar“ und „Fortführung Aktive Innenstadt Bad Salzuflen“, steht der Stadtverwaltung ein Werkzeug zur Verfügung, um Aufwertungen von privaten Gebäuden und Gebäudeumfeldern zu fördern. Insbesondere werden Maßnahmen der Fassadenverbesserung, Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwänden und Dächern gefördert. Eine Voraussetzung ist, dass das Vorhaben in einem der beiden Förderbereiche liegt.

Ziele dieser Förderung sind:

  • die Gestaltqualität von Fassaden, Dächern und Freiflächen, insbesondere in der Ortsmitte, zum öffentlichen Raum zu verbessern.
  • Freiflächen (Vorgärten und Quartierinnenbereiche) zu Gunsten von Grünflächen zu entsiegeln.

Die maximale Förderung beträgt pro Maßnahme 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch Fördermittel in Höhe von 20.000 Euro (förderfähige Gesamtkosten = max. 40.000 Euro). Die Mindest förderung pro Maßnahme muss 1.000 Euro betragen (förderfähige Gesamtkosten = min. 2.000 Euro). Um die Auswahl von geeigneten Projekten zu erleichtern, wurde eine Richtlinie erstellt, die Kriterien für die Vergabe von Fördermittel formuliert. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die gewählten Projekte der Erreichung der jeweiligen Förderziele dienen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermittel besteht nicht.

Die angestrebten Verbesserungen sollen das Stadtbild der Programmgebiete gestalterisch aufwerten und beleben sowie die Wohn- und Arbeitsqualität erhöhen.

Wichtig: Für den Bereich der Innenstadt stehen aktuell noch begrenzt Zuschüsse zur Verfügung. Bitte vorab telefonisch anfragen, ob noch Mittel zur Verfügung stehen (05222 – 952 237).

Die genauen Regelungen finden Sie in der entsprechenden Richtlinie:

Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für Maßnahmen an Gebäuden und des Gebäudeumfeldes im Rahmen von Städtebauförderprogrammen (Profilierung und Standortaufwertung)

Prüfen Sie hier, ob Sie mit Ihrem Vorhaben in einem der beiden Förderbereiche liegen:

Down­load

Geltungsbereich "Fortführung Aktive Innenstadt"
als PDF (1.86 MB)

Geltungsbereich "Vielfältiges Schötmar"
als PDF (5.08 MB)

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
als PDF (262 kB)

Informationsblatt fassadenprogramm DSGVO
als PDF (72 kB)

sämtliche Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen bleiben am 03. Dezember (Mittwoch) 2025, von 10 bis 14 Uhr, aufgrund einer Mitarbeitendenversammlung geschlossen. Gleiches gilt in dieser Zeit für die Sozialverwaltung, das Seniorenbüro, die Stadtbücherei, das städtische Archiv sowie die Tourist-Information im Kurgastzentrum und die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen, wobei die Durchführung der VHS-Kurse gewährleistet ist.

Von der Schließung unberührt bleibt die Musikschule der Stadt Bad Salzuflen (Schloßstraße 2), die zu den bekannten Öffnungszeiten aufgesucht werden kann. Das städtische Jugendamt ist für die Dauer der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 95 22 94 zu kontaktieren.

Wir bitten um Verständnis.