Ortsrecht

Das Bad Salzufler Ortsrecht ist eine Sammlung der speziell für Bad Salzuflen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Dies können Satzungen, Verordnungen und Richtlinien sein. Die Veröffentlichung an dieser Stelle hat lediglich informellen Charakter, rechtsverbindlich ist die jeweils öffentlich bekanntgemachte Fassung.

Ord­nungs­be­hörd­li­che Ver­ord­nung zu ver­kaufs­of­fe­nen Sonn- und Fei­er­ta­gen im Orts­teil Bad Salz­uflen

vom 18.04.2019

Aufgrund des § 6 Abs. 4 und Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz-LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.03.2018 (GV. NRW. 2018 S. 172) wird gemäß dem Beschluss des Rates vom 17.04.2019 für die Stadt Bad Salzuflen verordnet:

§ 1

Verkaufsstellen dürfen gem. § 6 Abs.1 LÖG NRW abweichend von der allgemeinen Ladenöffnungszeit (§ 4 Abs.1 LÖG NRW) im öffentlichen Interesse im Zusammenhang mit den nachfolgend genannten örtlichen Festen und Märkten sonntags ab 13:00 Uhr bis zur Dauer von 5 Stunden geöffnet sein:

1.    „Bad Salzuflen zapft an!“ – Bierspezialitäten & Kulinarisches
Datum:    Die durch den Wirteverein „Die Bad Salzufler Gastronomie“ und der Werbegemeinschaft Bad Salzuflen e.V. durchgeführte Veranstaltung „Bad Salzuflen zapft an!“ – Bierspezialitäten & Kulinarisches findet am 1. Wochenende, das auf den 1. Mai (Tag der Arbeit) folgt oder - fällt der 1. Mai auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag in der darauffolgenden Woche-, von freitags bis sonntags statt.

Geltungsbereich:    Die Freigabe der Ladenöffnung erstreckt sich auf die Straßen:
Am Schliepsteiner Tor, Parkstraße (zwischen Am Schliepsteiner Tor und Bleichstraße), Bleichstraße, (zwischen Parkstraße und Salzebrücke), Lange Straße (von Hausnummer 1 bis 67), Dammstraße (von Hausnummer 7 bis Hausnummer 25), Im Ort, Am Herforder Tor (zwischen Mauerstraße und Lange Straße), Steege, Schießhofstraße (zwischen Mauerstraße und Lange Straße), Salzsiederstraße, Salzhof, Am Markt, Wenkenstraße (zwischen Steege und Dammstraße), Untere Mühlenstraße, Obere Mühlenstraße, Millaupromenade, Ritterstraße, Brunnengasse, Osterstraße (von Hausnummer 40 bis Hausnummer 70 sowie Hausnummern 27-59).

Grafische Darstellung: s. Anlage 1

2.    Weinfest
Datum:    Das durch die Werbegemeinschaft Bad Salzuflen e.V. durchgeführte Weinfest findet in der ersten vollständigen Woche (Montag bis Sonntag) im August von donnerstags bis sonntags statt.

Geltungsbereich:    Die Freigabe der Ladenöffnung erstreckt sich auf die Straßen:
Am Schliepsteiner Tor, Parkstraße (zwischen Am Schliepsteiner Tor und Bleichstraße), Bleichstraße, (zwischen Parkstraße und Salzebrücke), Lange Straße (von Hausnummer 1 bis 67), Dammstraße (von Hausnummer 7 bis Hausnummer 25), Im Ort, Am Herforder Tor (zwischen Mauerstraße und Lange Straße), Steege, Schießhofstraße (zwischen Mauerstraße und Lange Straße), Salzsiederstraße, Salzhof, Am Markt, Wenkenstraße (zwischen Steege und Dammstraße), Untere Mühlenstraße, Obere Mühlenstraße, Millaupromenade, Ritterstraße, Brunnengasse, Osterstraße (von Hausnummer 40 bis Hausnummer 70 sowie Hausnummern 27-59).

Grafische Darstellung: s. Anlage 1

3.    Weihnachtsmarkt
Datum:    Der Bad Salzufler Weihnachtsmarkt beginnt am letzten Mittwoch im November und endet am 30. Dezember eines jeden Jahres. Die Freigabe zur Ladenöffnung erfolgt für den 2. Advent und für den letzten Sonntag während des Weihnachtsmarktes.

Geltungsbereich:    Die Freigabe der Ladenöffnung erstreckt sich auf die Straßen:
Am Schliepsteiner Tor, Parkstraße (zwischen Am Schliepsteiner Tor und Bleichstraße), Bleichstraße, (zwischen Parkstraße und Salzebrücke), Lange Straße (von Hausnummer 1 bis 67), Dammstraße (von Hausnummer 7 bis Hausnummer 25), Im Ort, Am Herforder Tor (zwischen Mauerstraße und Lange Straße), Steege, Schießhofstraße (zwischen Mauerstraße und Lange Straße), Salzsiederstraße, Salzhof, Am Markt, Wenkenstraße (zwischen Steege und Dammstraße), Untere Mühlenstraße, Obere Mühlenstraße, Millaupromenade, Ritterstraße, Brunnengasse, Osterstraße (von Hausnummer 40 bis Hausnummer 70 sowie Hausnummern 27-59).

Grafische Darstellung: s. Anlage 1

§ 2

Die grafische Darstellung der Ausmaße der Freigabe nach § 6 Absatz 4 Ladenöffnungsgesetz NRW (Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung) ist in der Anlage, die Bestandteil dieser ordnungsbehördlichen Verordnung ist, beigefügt.

§ 3

Diese Rechtsverordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.


Anlage 1

Innenstadtbereich zur Ladenöffnung Bad Salzuflen


Fundstelle/veröffentlicht

Kreisblatt Lippe, 25.04.2019, S. 291 - 293