Ortsrecht

Das Bad Salzufler Ortsrecht ist eine Sammlung der speziell für Bad Salzuflen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Dies können Satzungen, Verordnungen und Richtlinien sein. Die Veröffentlichung an dieser Stelle hat lediglich informellen Charakter, rechtsverbindlich ist die jeweils öffentlich bekanntgemachte Fassung.

Be­nut­zungs­ord­nung und all­ge­mei­ne Ge­schäfts­be­din­gun­gen für den Kur­park in der Stadt Bad Salz­uflen

vom 01.07.2023

I. Allgemeines
II. Öffnungszeiten und Zutritt
III. Verhalten auf dem Gelände
IV. Inkrafttreten

 

I.
Allgemeines

  1. Die Regelungen gelten für den eingefriedeten Kurpark.
     
  2. Die Benutzung dieser Anlagen unterliegt dem privaten Recht. Mit der Benutzung der Anlagen werden die Bedingungen dieser Benutzungsordnung und der allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich anerkannt.
     
  3. Das Betreten des Kurparks erfolgt auf eigene Gefahr. Der Haftungsausschluss zugunsten der Stadt Bad Salzuflen bezieht sich nicht auf Fälle, in denen der Stadt Bad Salzuflen schadensbegründendes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zuzurechnen ist.
     
  4. Der Kurpark ist ein Ort der Ruhe und Erholung.
     
  5. Die von der Stadt Bad Salzuflen Beauftragten üben das Hausrecht aus. Beauftragte sind Personen, die sich durch Dienstausweis legitimieren. Das Hausrecht kann ganz oder teilweise auf Dritte übertragen werden.
     
  6. Die Stadt Bad Salzuflen haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Pflichten. Soweit dies gesetzlich möglich ist, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

II.
Öffnungszeiten und Zutritt

  1. Der Kurpark ist vom 1. April bis 31. Oktober von 9.00 bis 18.00 Uhr gegen Eintritt geöffnet.
     
  2. Der Zutritt zum Kurpark ist mit gültiger SalzuflenCARD oder mit gültiger Eintrittskarte (Tageskarte) gestattet.
     
  3. Die gültigen Eintrittspreise sind in der Anlage 1 ausgewiesen. Tageskarten berechtigen zum Betreten des Kurparks am Gültigkeitstag und sind nicht übertragbar.
     
  4. Besucher*innen müssen ihre Eintrittskarte (SalzuflenCARD oder Tageskarte) während des gesamten Besuchs mit sich führen.
     
  5. Besucher*innen sind zur Zahlung eines erhöhten Eintrittspreises verpflichtet, wenn sie
    - keine gültige Eintrittskarte mit sich führen,
    - Personen an den elektrischen Zutrittssystemen ohne gültige Karte einlassen,
    - eine personalisierte Karte unberechtigt verwenden.
    In diesen Fällen kann ein erhöhtes Eintrittsgeld von bis zu 50 Euro erhoben werden.
     
  6. Bei Sonderveranstaltungen ist ein zusätzliches Eintrittsgeld möglich.
     
  7. Müssen die Anlagen aufgrund von Sturm oder anderen Fällen höherer Gewalt geschlossen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes. Bei Kenntnis von Unwetterwarnungen ist der Park umgehend zu verlassen nach den Empfehlungen der Behörden oder Anweisungen des Personals.

III.
Verhalten auf dem Gelände

  1. Ruhestörungen sind zu vermeiden. Insbesondere ist das laute Abspielen von Smartphones, Tablets, Radios und anderen Abspielgeräten nicht gestattet.
     
  2. Kinder unter 14 Jahren dürfen ohne Aufsicht nicht in den Kurpark. Zum Spielen und Toben stehen im Landschaftsgarten Flächen und Geräte zur Verfügung.
     
  3. Der Kurpark ist nur für Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrer*innen bestimmt. Fahrräder, Roller, Inline-Skates, Skateboards, Segways, E-Roller etc. dürfen nicht mitgenommen werden. Ausgenommen sind Roller und Laufräder für Kleinkinder.
     
  4. Tiere dürfen nicht mit auf das Gelände genommen werden. Hiervon ausgenommen sind eingetragene Behindertenbegleithunde.
     
  5. Das Betreten der Kneipp-Tretbecken (erhöhte Rutschgefahr) erfolgt auf eigene Gefahr. Das Baden im Kneipp-Tretbecken und im Kurparksee ist verboten. Bei Schnee- und Eisglätte sind nur gestreute Parkwege zu benutzen.
     
  6. Das Betreten der Steine zur Überquerung der Salze ist wegen Rutschgefahr nicht gestattet.
     
  7. Bänke und Strandkörbe sind an ihren Standorten zu belassen.
     
  8. In allen Gebäuden auf dem Gelände des Kurparks ist Rauchen verboten. Im Kurpark selbst herrscht grundsätzlich ebenfalls Rauchverbot. Ausgenommen hiervon ist das Rauchen auf Gastronomie-Außenflächen sowie nach 18 Uhr im Zusammenhang mit Veranstaltungen in den Kureinrichtungen in ausgewiesenen Raucherbereichen unmittelbar vor dem Gebäude. Die Stadt Bad Salzuflen kann im Einzelfall weitere Ausnahmen bei Veranstaltungen zulassen.
     
  9. Verboten ist:
    - zelten, nächtigen, picknicken und lagern
    - grillen, Feuer entzünden
    - Parkeinrichtungen beschädigen oder verunreinigen
    - das Klettern in Bäumen oder das Beklettern von Bauwerken, das Ballspielen
    - Bekanntmachungen, Plakatierungen o.Ä. beschädigen oder entfernen
    - gewerbliche Leistungen ohne schriftliche Genehmigung  anbieten
    -  alkoholische Getränke außerhalb der Gastronomie konsumieren
     
  10. Ohne Genehmigung ist das Werben und Plakatieren verboten. Nicht genehmigte Aufsteller, Plakate etc. werden auf Kosten des Urhebers entfernt.
     
  11. Auf angemessene Bekleidung ist zu achten, insbesondere auf der Liegewiese.
     
  12. Papier und Abfälle sind in den bereitgestellten Mülleimern zu entsorgen.
     
  13. Verstöße, Sachbeschädigung und Diebstahl werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geahndet.

IV.
Inkrafttreten

Diese Benutzerordnung gilt ab dem 01. Juli 2023.