Was be­deu­tet die kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung für mich als Mie­ter von Ge­bäu­den oder Woh­nun­gen?

Grundsätzlich ist der Vermieter bzw. die Vermieterin für den ordnungsgemäßen, betriebsbereiten Zustand der Heizung verantwortlich. Insofern sind Mieter*innen nur indirekt betroffen. Aber auch für Mieter*innen gibt es verschiedene Möglichkeiten Heizenergien klimafreundlich zu beziehen. Beispielweise kann dies durch einen Wechsel des Gasliefervertrags oder auch in Zusammenarbeit mit dem Vermieter und der Vermieterin erfolgen.

Aufgrund einer Mitarbeitendenversammlung sind die Dienststellen der Stadtverwaltung am Montag, 12. Oktober 2026, erst ab 11.30 Uhr erreichbar. Dies gilt auch für die Tourist-Information im Kurgastzentrum und die Geschäftsstelle der Volkshochschule.

Beim Standesamt und der Sozialberatung in der Britensiedlung entfallen die Sprechzeiten am Vormittag.

Bei akuten Kindeswohlgefährdungen ist das Jugendamt unter (05222) 952 294 erreichbar.